Die Gründungsphase ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. In diesem Schritt werden wichtige Grundsteine gelegt, auf denen dieses basiert. Eine gute Idee allein reicht dabei in der Regel nicht aus. Deshalb ist eine durchdachte sowie intensive Vorbereitung essentiell. Nur so wird eine solide Basis für das Unternehmen geschaffen. Jedoch fallen insbesondere im Zuge der Gründung einige Aufgaben an, die es zu erledigen gilt. Dabei ist es nötig, den Überblick über die wichtigen Tätigkeiten zu behalten. Aus diesem Grund sollen diese fünf Tipps für Gründer den Start in die Selbstständigkeit erleichtern:
1. Ein solider Businessplan ist die Basis
Die solide Erstellung eines Businessplans ist das A und O für eine gelungene Gründung. In diesem strukturiert der Gründer sein Geschäftsvorhaben. Im Zuge dessen stellt er seine Geschäftsidee knapp vor und nennt dabei auch Risiken sowie Chancen. Deshalb können bei dessen Erstellung mögliche Problemstellen des Unternehmens erkannt und behoben werden. Aus diesem Grund ist es essentiell, genug Zeit für die Erarbeitung des Businessplans einzukalkulieren und sauber zu arbeiten. Nur so kann ein stimmiges Konzept entstehen. Neben dem Geschäftsvorhaben sollte in dem Plan zusätzlich das Profil des Gründers, die Analyse der Zielgruppe, des Markes sowie des Wettbewerbs, das Marketingkonzept, die Finanzierung und die Organisation des Unternehmens bedacht werden. Die Erstellung eines solchen Unternehmenskonzepts ist sehr aufwändig und mit viel Zeit verbunden. Jedoch können sich Gründer diese Tätigkeit mit einer Excel-Vorlage aus dem Netz erleichtern. So müssen sie nicht bei null beginnen und vergessen dank der Hilfestellung nichts Wichtiges.
2. Abwägung der Finanzierungsmöglichkeiten
Meist kann man eine Gründung nicht mit eigenem Kapital stemmen. Dann ist man auf Fremd-Kapital angewiesen. Jedoch gibt es zahlreiche verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung. Neben der klassischen Variante, einen Kredit über die Hausbank zu beziehen, existieren jedoch weitere Alternativen. Denn für eine solche Finanzierung benötigen Gründer Sicherheiten oder eine Bürgschaft. Bessere Konditionen gibt es hingegen bei staatlichen Fördermitteln. Neben der Beantragung von Zuschüssen stehen hier zudem Förderdarlehen, Beteiligungen oder Bürgschaften zur Auswahl. Welche der Möglichkeiten für das jeweilige Unternehmen am besten geeignet ist, können Gründer mithilfe eines Fördermittel-Finders herausfinden. Essentiell ist jedoch, verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten abzuwägen. Erst dann kann eine fundierte Entscheidung getroffen werden.
3. Durchdachtes Marketing-Konzept
Wie sollen potentielle Kunden auf das Unternehmen aufmerksam werden? Mit dieser und vielen weiteren Fragen bezüglich des Marketing-Konzepts müssen sich Gründer auseinandersetzen. Deshalb ist es enorm wichtig, zunächst die Zielgruppe zu analysieren. Diese muss mit entsprechender Werbung auf den Betrieb aufmerksam gemacht werden. Dabei sollte man in Zeiten der Digitalisierung nicht nur auf altbewährte Kanäle wie zum Beispiel Zeitungsannoncen setzen, sondern zudem online agieren. Ein eigener Firmen-Auftritt im Netz ist dabei Pflicht. Zudem haben sich Werbung im Internet und Auftritte in sozialen Netzwerken bewährt. So kann das Unternehmen schnell gefunden werden.
4. Die passende Rechtsform finden
Weiterhin müssen sich Gründer für die passende Rechtsform entscheiden. Beispiele hierfür sind unter anderem GbR, GmbH, Einzelfirma, UG oder Freiberufler. Essentiell ist, dass die gewählte Form wirklich zum Unternehmen passt. Deshalb ist es sinnvoll, sich bezüglich dieser Thematik ausgiebig zu informieren und sich unter Umständen an spezielle Beratungsstellen zu wenden. Diese Experten können dem Gründer dabei helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
5. Erledigung von Behördengängen
Im Zuge einer Gründung stehen außerdem etliche Formalitäten an, die es zu erledigen gilt. Essentiell ist eine Meldung beim Finanzamt. Zudem muss sich ein Gründer zunächst in das Handelsregister eintragen lassen. Erst im Anschluss kann eine Gewerbeanmeldung vorgenommen werden. Zusätzlich ist es Pflicht, der Berufsgenossenschaft beizutreten. Weiterhin sollte eine Mitgliedschaft in der HWK bzw. IHK in Betracht gezogen werden.
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