Die „Winterreifen“-Regel,
Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 2 Abs. 3a StVO
„Winterreifenpflicht“ in der
Straßenverkehrsordnung
Seit Dezember 2010 schreibt die Straßenverkehrsordnung „Winterreifen“ bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vor.
Bei derartigen Witterungsverhältnissen darf mit einem Kraftfahrzeug ohne „Winterreifen“ nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
Wann gilt die „Winterreifenpflicht“
„Winterreifen“ sind bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Eine Festlegung auf bestimmte Monate erfolgt jedoch nicht.
Für wen gilt die „Winterreifenpflicht“
Die „Winterreifenpflicht“ gilt für alle Kraftfahrzeuge, also z.B. für Pkw, Lkw, Omnibusse und Kräder. Jedoch nur, wenn diese bei den o.g. Straßenverhältnissen auch gefahren werden. Für Lkw über 3,5 Tonnen und für Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen sind aber „Winterreifen“ nur auf den Antriebsachsen vorgeschrieben.
Hintergrund: Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als PKW-Sommerreifen und sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet.
Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind ebenfalls ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit bietet.
Was sind „Winterreifen“
Nach § 2 Abs. 3a StVO werden Reifen gefordert, welche die in europäischen Richtlinien definierten Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).
Danach sind M+S-Reifen solche, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.
M+S-Reifen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Winterreifen bezeichnet, als solche verkauft und mit einem M+S-Symbol (teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke – Alpine Symbol oder nur einer Schneeflocke) gekennzeichnet.
Aber auch Ganzjahresreifen können den genannten Eigenschaften entsprechen. Automobilclubs und Reifenhersteller empfehlen einen Winterreifen mit mindestens 4 mm Profil. Zudem sollte ein Winterreifen nicht älter als 6 Jahre sein, so eine Empfehlung des ADAC.
Das Herstellungsjahr wird seit dem Jahr 2000 4-stellig (2500 = 25. Woche 2000) auf jedem Reifen angegeben.
Ahndung
Sie führten ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte verbotswidrig ohne Winterreifen
Bußgeld Punkte 40,00 EUR 1
… und behinderten dadurch Andere. 80,00 EUR 1
… und gefährdeten dadurch Andere 100,00 EUR 1
Es kam zum Unfall 120,00 EUR 1
Tipps und Hinweise
Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit Winterreifen aus, wenn sie auch bei winterlichen Straßenverhältnissen auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Denken Sie auch an Eiskratzer und Besen zum Schnee abfegen, sowie einen Türschlossenteiser in Jacke oder Tasche.
Säubern sie alle Scheiben von Eis und Schnee, dies gilt auch für Beleuchtung und Kennzeichen. Zudem müssen auch Schnee und Eis vom Dach entfernt werden, damit diese nicht auf andere Verkehrsteilnehmer herunterfallen oder deren Sicht beeinträchtigen.
Überprüfen Sie die Fahrzeugbatterie, damit sie auch bei winterlichen Temperaturen ihren Dienst verrichtet.
Füllen Sie das Scheibenwaschwasser auch mit ausreichendem Frostschutz auf. Trotz „Winterrreifen“ ist jeder Fahrzeugführer verpflichtet seine Fahrgeschwindigkeit den Straßen-, Verkehr-, Witterungs- und Sichtverhältnissen anzupassen. Bei Schnee- und Eisglätte verlängert sich der Bremsweg um das Vierfache.
Initiative PRO WINTERREIFEN des Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V.
http://www.pro-winterreifen.de/
Winterreifen – aber sicher!
„Wozu Winterreifen, wenn es in der Stadt so gut wie nie schneit?“ – „Meine neuen Sommerreifen genügen mir auch im Winter!“ Diese und ähnliche Ansichten haben schon viele Autofahrer buchstäblich aufs Glatteis geführt.
Geschwindigkeit
Überhöhte Geschwindigkeit zählt mit zu den häufigsten Unfallursachen, besonders bei Verkehrsunfällen mit schweren Folgen. Bei etwa einem Drittel der Getöteten war nichtangepaßte Geschwindigkeit die Unfallursache.
Quelle: PP München 30.01.2013