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Straßenbauamt RNK meldet gefüllte Streumittel-Lager

20. November 2013 | Allgemeines, Das Neueste, Photo Gallery

1116-Winterdienst„Die Salzlager sind in den vergangenen Wochen wieder komplett aufgefüllt worden“, berichtet Matthias Fuchs, Leiter des Straßenbauamtes im Rhein-Neckar-Kreis, das für das Räumen und Streuen der Straßen im Landkreis zuständig ist. „somit sind wir auf den bevorstehenden Winter bereits gut vorbereitet“, so Fuchs weiter.

Rund 7.000 Tonnen Trockensalz und rund 265 Tonnen Sole seien in den Lagern. Die Kosten pro Tonne Trockensalz belaufen sich auf rund 78 Euro, die Sole kostet rund 138 Euro pro Tonne. Auch der Nachschub ist durch entsprechende Verträge mit den Lieferanten gesichert. „Durch eine gemeinsame Ausschreibung des Landes und verschiedener Landkreise konnte in der jüngsten Vergangenheit vermieden werden, dass es auch bei längeren flächendeckenden Einsätzen zu Lieferengpässen kommt“, ergänzt Matthias Knörzer, Betriebsdienstleiter der Straßenmeistereien im Rhein-Neckar-Kreis in Wiesloch mit Stützpunkt Weinheim und Neckarbischofsheim mit Stützpunkt Eberbach. Das gleiche gilt auch für Leimen.

Die 75 Mitarbeiter der beiden Straßenmeistereien sind für ein Straßennetz von insgesamt 860 Kilometer zuständig – davon sind 194 Kilometer Bundesstraßen, 331 Kilometer Landesstraßen und 335 Kilometer Kreisstraßen. Zuständig sind sie dem Grunde nach nur für die überörtlichen Verkehrswege. Klassifizierte Ortsdurchfahrten werden aber auch von den Straßenmeistereien von Schnee und Eis geräumt, wogegen für Straßen und Wege innerhalb geschlossener Ortslagen die Städte und Gemeinden im Kreis selbst zuständig sind. Der Winterdienst in den Städten und Gemeinden ist durch eine örtliche Satzung geregelt. Darin sind unter anderem die Räum- und Streupflichten der Bürgerinnen und Bürger für die Gehwege festgelegt.

1184-Unimog-im-Winter1116 – WinterdienstDie Strecken werden von insgesamt acht Winterdienststützpunkten aus betreut. Neben 11 meistereigenen Fahrzeugen – drei LKWs, sieben Unimogs und einem Kleingeräteträger für Rad- und Gehwege – sind auch 17 Fremdfahrzeuge unter Vertrag, die bei Bedarf eingesetzt werden. Rein rechtlich geht es um die Befahrbarkeit von Straßen werktags zwischen 6 und 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 7 und 22 Uhr. Befahrbarkeit schließt ein, dass mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. „Auch gilt, dass selbst nach Streueinsätzen stellenweise Glätte nicht ausgeschlossen werden kann“, erläutert Matthias Knörzer.

In der Regel beginnen die erforderlichen Winterdiensteinsätze ab 3 Uhr morgens. Dabei sind die Mitarbeiter des Betriebsdienstes in einem Schichtplan zum Winterdienst eingeteilt und werden außerhalb der Arbeitszeiten im Einsatzfall vom Einsatzleiter alarmiert. Für die Fahrzeuge existieren ebenfalls Räum- und Streupläne. In diesen Plänen ist jedem Fahrzeug ein Streckenabschnitt zugeordnet. Diese Planungen sollen gewährleisten, dass zu Beginn des Berufsverkehrs die großen Verkehrsadern weitestgehend geräumt und gestreut sind. Richtige Probleme gibt es nach Erfahrungen der Straßenmeistereien vor allem dann, wenn Schneefall und Eisglätte parallel zur morgendlichen Hauptverkehrszeit einsetzen. Die Mitarbeiter der Straßenmeistereien wurden bereits in den alljährlich stattfindenden Winterdienstversammlungen über Änderungen der Einsatzpläne sowie auf die Gefahren im Winterdiensteinsatz unterwiesen und vorbereitet.

Für Salz, Sole und die eingesetzten Fremdfahrzeuge sowie das gesamte Personal der Straßenmeistereien sind im vergangenen Winter rund. 2,56 Millionen.Euro angefallen. „Die Kosten für den Winterdienst hängen von den wettermäßigen Anforderungen ab und sind folglich sehr unterschiedlich“, weiß Amtsleiter Fuchs. Der Winter 2011/2012 schlug mit 800.000 Euro zu buche, der Winter 2010/2011 mit 2,45 Millionen Euro.

Bildunterzeile (Foto: Straßenbauamt): Ob Schnee oder Eisglätte: Die Männer von den beiden Straßenmeistereien im Rhein-Neckar-Kreis sorgen mit ihren Räumfahrzeugen immer für befahrbare Straßen.

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