Anleinpflicht im Storchenaufzuchtgebiet bis 31. August
Die Störche sind wieder da und haben ihre Nester auf der Walldorfer Storchenwiese im Gewann Röhrig und auf dem Nauert’schen Hof bezogen.
Aber nicht nur die „Frühheimkehrer“, die mit der Paarung begonnen haben, wurden dieser Tage gesichtet, sondern auch viele Spaziergänger mit ihren nicht angeleinten Hunden. Daher sei nochmals in Erinnerung gerufen, dass im Storchenaufzuchtgebiet die Leinenpflicht für Hunde bereits am 1. Februar begonnen hat und erst am 31. August endet. Dies wurde im vergangenen Jahr in der Neufassung der Polizeiverordnung festgelegt mit Rücksicht auf die alljährlich früher aus dem Süden zurückkehrenden Störche. Betroffen ist das Gebiet des Gewanns Röhrig mit dem Hardtbach und dem Waldrand als nördlicher Grenze, der Lilienthalstraße und dem Landschaftschutzgebiet Walldorfer Wiesen im Westen sowie der Eisenbahnlinie und dem Hardtbach im Osten. Selbstverständlich sollte es für alle Spaziergänger sein, ob mit oder ohne angeleinten Hund, im Storchengebiet nur auf den ausgewiesenen Wegen unterwegs zu sein, um die Störche nicht zu stören.
Text: Stadt Walldorf)