Störche sind da –
Hunde bitte an die Leine Polizeiverordnung an Störche angepasst
Die Störche sind in den letzten Jahren – und auch ganz aktuell – bereits Mitte Februar aus ihren Winterquartieren in südlicheren Gefilden zurückgekehrt.
Auch in Walldorf wurden die „Frühheimkehrer“ dieser Tage gesichtet. Die bereits im vergangenen Jahr von Klaus Brecht, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Umwelt, angekündigte Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten zollt dieser Tatsache Tribut. Paragraph 10 der Verordnung schreibt die Leinenpflicht für Hunde im Storchenschutzgebiet Walldorfs nun bereits ab 1. Februar vor, anstatt wie bisher ab 1. April. Sie endet am 31. August eines jeden Jahres. Betroffen ist das Gebiet des Gewanns Röhrig, mit dem Hardtbach und dem Waldrand als nördlicher Grenze, der Lilienthalstraße und dem Landschaftschutzgebiet Walldorfer Wiesen im Westen sowie der Eisenbahnlinie und dem Hardtbach im Osten.
Der Gemeinderat stimmte dieser und einigen weiteren Aktualisierungen der Verordnung einstimmig zu. Dass die Spaziergänger – ob mit oder ohne angeleinten Hund – im Storchengebiet nur auf den ausgewiesenen Wegen unterwegs sein dürfen, sollte sich von selbst verstehen. Im Anflug auf Walldorf: Den Störchen gefällt’s bei de Störch‘
Quelle: Stadt Walldorf
(Foto: Pfeifer)