(al) Am Wochenende ist bei Facebook eine Diskussion aufgekommen über einen Schafstall in Wiesloch Baiertal der zurückgebaut werden soll. Dazu haben wir die Stadt Wiesloch befragt und nachfolgende Stellungnahme erhalten:
Stellungnahme der Stadt Wiesloch zur Diskussion über die Errichtung eines Schafstalls im sozialen Netzwerk facebook
Wiesloch, 01.02.2017. Auf Anweisung des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz, die die Errichtung des Stalls bereits 2013 anzeigten, ist die Anordnung zum Rückbau von der Baurechtsbehörde der Stadt Wiesloch ergangen.
Tätig wurde das Baurechtsamt jetzt, nachdem man im August 2016 eine abschließende Stellungnahme des Landratsamts erhielt. Die übergeordnete Behörde verlangte den kompletten Rückbau des Stalls sowie die Entfernung des Zaunes.
Zum Hintergrund:
Für den Stall gab es nie eine Genehmigung, wie jetzt bei Facebook behauptet. Der Eigentümer hat beim Baurechtsamt die Errichtung eines Geräteschuppens angefragt der nicht größer als 20m³ werden sollte.
Dem Eigentümer wurde damals mitgeteilt, dass ein solches Vorhaben nach der Anlage zu § 50 LBO verfahrensfrei ist. Bei Verfahrensfreiheit ist jedoch stets zu beachten, das andere öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten und einzuhalten sind (§50, Abs. 5 LBO).
Der Eigentümer hat somit wissentlich und eigenmächtig ohne Genehmigung aus dem angefragten Geräteschuppen einen Schafstall gemacht und diesen eingezäunt.
Wer hierüber das Landratsamt informierte ist der Stadt nicht bekannt.
Der errichtete Schafstall stellt eine bauliche Anlage im Außenbereich dar, die das zulässige verfahrensfreie Höchstmaß von 20m³ überschreitet. Da es sich auch nicht um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne der Landesbauordnung handelt, kann auch keine nachträgliche Genehmigung in Aussicht gestellt werden.
Der Eigentümer und Betreiber des Schafstalls führte nach Erhalt einer Anhörung nach § 28 LVwVfG ein persönliches Gespräch mit dem Baurechtsamt, um die Sach- und Rechtslage zu erörtern. Hierauf teilte er schriftlich mit, den Stall auf das zulässige Höchstmaß zurückzubauen.
Die aktuell über das soziale Netzwerk facebook verbreiteten Beiträge erhalten klar falsche Informationen von Dritten, die nie in das Verfahren involviert waren.
Mit Bürgermeister Sauer fand in dieser Sache am 31.01.2017 ein Besichtigungstermin vor Ort statt.
Der Baurechtsbehörde ist es wichtig klarzustellen, dass hier nicht „aus persönlichen Gründen“, oder wie unterstellt „aus Langeweile oder Unterbeschäftigung“ (Kommentare in facebook) gehandelt wird, sondern man sich an Anordnungen des übergeordneten Landratsamtes halten muss.
Die Baurechtsbehörde legt Wert darauf, jeden Sachverhalt im Sinne der Kunden zu bewerten. Bei allem sei man jedoch an die Maßgaben der Landesbauordnung und der zugehörigen Rechtsvorschriften gebunden.