Die Stelle der/des hauptamtlichen Oberbürgermeisterin/ Oberbürgermeisters der Stadt Wiesloch (ca. 25.600 Einwohner) ist wegen Eintritts in den Ruhestand des derzeitigen Amtsinhabers zum 1. Januar 2016 neu zu besetzen.
50 Unterstützungsunterschriften von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der/des Bewerberin/Bewerbers unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadt Wiesloch kostenfrei ausgegeben)
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der/des Bewerberin/Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Formblatt;
- eine eidesstattliche Versicherung der/des Bewerberin/Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
- von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern eine weitere eidesstattliche Versicherung, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 5. Oktober 2015 und endet am Mittwoch, 7. Oktober 2015, 18:00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.
Am 22. September 2015 findet im Palatin Kongresshotel und Kulturzentrum, Staufersaal in einer öffentlichen Versammlung die Vorstellung der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber statt. Der genaue Zeitpunkt wird den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.