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Starker Staat schützt Schwächere

9. August 2016 | CDU, Das Neueste

„Ein starker Staat dient vor allem dem Schutz der Schwächeren“Kinderehen aus dem Ausland nicht mehr anerkennen

Mit der Einreise Hunderttausender Flüchtlinge im letzten Jahr wurde inzwischen deutschlandweit von den Behörden eine schätzungsweise vierstellige Anzahl an Kinderehen registriert. Diese Kinderehen aus dem Ausland wollen Rechtspolitiker der Unionsfraktion in Deutschland künftig nicht mehr anerkennen. Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth hat dazu jetzt Eckpunkte für eine entsprechende gesetzliche Neuregelung erarbeitet.

Harbarth_29012014Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion um das Thema ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg. Dort wurde im Mai über die Anerkennung einer in Syrien geschlossenen sunnitischen Ehe zwischen einem 14 Jahre alten Mädchen und ihrem volljährigen Cousin entschieden; die Ehe wurde als wirksam anerkannt. Und das, obwohl man nach deutschem Recht erst mit 18 Jahren, in Ausnahmefällen mit 16 Jahren heiraten kann.
Derzeit gilt in Deutschland auch Heimatrecht der Eheleute

Grund für das Urteil der Bamberger Richter war jedoch ebenfalls die derzeitige Gesetzeslage. Danach gilt für Eheschließungen nämlich auch das Heimatrecht der Eheleute: „Maßgeblich ist hier mithin das Recht desjenigen Staates, dem die Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung angehören. Darauf aufbauend urteilte das Gericht, das anwendbare syrisch-sunnitische Eherecht erlaube Mädchen bereits ab 13 Jahren die Eheschließung, wenn ein Richter die körperliche und insbesondere die Geschlechtsreife feststelle und der Vater oder der Großvater des Mädchens zustimme“, schreiben der Rechtspolitiker Harbarth und zwei Heidelberger Juristen in der FAZ.

Darüber hinaus – so das Urteil des Oberlandesgerichts – würden nach syrisch-sunnitischem Recht selbst unwirksam geschlossene Ehen durch Beischlaf nachträglich wirksam. Deshalb sei die Ehe als wirksam zu behandeln.
Muslimische Rechtsordnungen sind frauendiskriminierend

„Diese Rechtsentwicklung ist bedenklich. Denn sie berührt im Fall der Kinderehe das besonders verletzliche Wohl der verheirateten Kinder“, schreibt Harbarth in seiner Einschätzung des Urteils weiter. Auffällig sei ihm zufolge  auch die frauendiskriminierende Tendenz von muslimischen Rechtsordnungen: Mädchen würden etwa nach syrisch-sunnitischem Recht bereits mit 13 Jahren, Jungen erst ab 15 Jahren als heiratsfähig angesehen.
Anhebung der Altersgrenze ist sinnvoll

In dem nun vorgelegten Eckpunktepapier plädiert Harbarth deshalb dafür, die Altersgrenze für Ehemündigkeit grundsätzlich auf 18 Jahre anzuheben. Im Ausland geschlossene Ehen sollen zudem auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden können.
Starker Staat dient dem Schutz Schwächerer

Grundlage dafür ist auch die Auffassung der Union, dass ein starker Staat vor allem dem Schutz der Schwächeren dient. „Ehen unter Zwang und jedwede Unterdrückung der Frau akzeptieren wir nicht“, macht Stephan Harbarth deutlich. „ Ein 11-, 13- oder 15-jähriges Mädchen gehört nicht in eine Ehe, sondern in die Schule. Viele dieser – meist geflüchteten – Frauen sind Opfer der partriarchaischen Strukturen in ihren Heimatländern.“

Der Rechtspolitiker dringt zudem darauf, den Menschen, die nach Deutschland kommen, deutlich zu machen: „Bei uns gelten die Maßstäbe des Grundgesetzes und nicht die der Scharia, bei uns haben Frauen dieselben Rechte wie Männer, bei uns ist kein Platz für Diskriminierung und Unterdrückung und bei uns entscheidet nicht der Familienclan über eine Ehe, sondern jeder Einzelne für sich.“

Aus diesem Grund soll nach Willen der Unionsfraktion auch die 2009 abgeschaffte Standesamtspflicht wieder eingeführt werden. Angesichts von Imam-Ehen gewinnt die Regelung nach Ansicht vieler Rechtspolitiker wieder an Bedeutung – auch um einer Paralleljustiz im Eherecht vorzubeugen.

 

Quelle: CDUMatthias Busse

 

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