Amtliche Bekanntmachung
der Großen Kreisstadt Wiesloch
über die zwölfte Änderung der Satzung über den
Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
(Wasserversorgungssatzung)
vom 28.11.2001
Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie
der §§ 2, 8 Absatz 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für
Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Wiesloch am 15. November
2017 folgende zwölfte Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I
§ 38 der Wasserversorgungssatzung erhält folgende neue Fassung:
§ 38
Verbrauchsgebühr
Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 39) berechnet.
Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,20 Euro.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Wiesloch, 23. November 2017
gez. Dirk Elkemann
Oberbürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim
Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser
Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt,
der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden ist.
Stadt Wiesloch: Wasserversorgungssatzung tritt am 01.01.18 in Kraft
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