Stadt Wiesloch Öffentliche Bekanntmachung: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung
Unter bestimmten Umständen haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, der Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Daten zu Werbezwecken oder für Adresshandel genutzt werden sollen. Das Recht auf Widerspruch ist in Artikel 21 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verankert. Demnach haben betroffene Personen das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung … Stadt Wiesloch Öffentliche Bekanntmachung: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung weiterlesen
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