Für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingsfamilien, die nach erfolgreichem Abschluss ihres Asylverfahrens oder spätestens nach zwei Jahren aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen müssen, sucht die Stadt Walldorf nach wie vor geeigneten Wohnraum. Dazu ist sie laut Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, mietet die Stadt Wohnungen in Walldorf an und tritt dabei als Mieterin auf. In Frage kommen insbesondere Wohnungen mit einer Größe von 50 bis 75 Quadratmetern mit Bad und WC. Die Stadt hat außerdem auch Interesse am Kauf von geeigneten Immobilien.
Wer in Walldorf entsprechenden Wohnraum vermieten möchte, wendet sich beim Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Walldorf an David Högerich, Telefon (0 62 27) 35-42 01, [email protected]. Das Büro des Eigenbetriebs befindet sich in der Nußlocher Straße 9.
Wer eine Immobilie zum Kauf anbieten möchte, wendet sich bei der Stadt Walldorf an Barbara De Filippo, Telefon 35-13 40, [email protected]. Barbara De Filippo ist im Rathaus in Zimmer 116 im 1. Obergeschoss.
Text: Stadt Walldorf