Das Ziel der Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen ist, die allgemeine Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen.
Unfälle mit schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Radfahrenden, Fußgängerinnen und Fußgängern durch rechts abbiegende Lastkraftwagen oder Busse sollen verhindert oder zumindest stark verringert werden.
Der Bund hat ein Programm aufgelegt, um die Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen bei „größeren“ Kraftfahrzeugen zu fördern. Die Förderung beläuft sich auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 1.500 Euro pro Fahrzeug. Die Stadt Walldorf hat sechs Feuerwehrfahrzeuge in diesem Zusammenhang mit Abbiegeassistenzsystemen nachgerüstet. Zukünftige Feuerwehrfahrzeuge werden bereits bei der Auslieferung mit einem Abbiegeassistenzsystem ausgestattet sein.
Die Nachrüstung geschieht durch Einbau eines Sensors an der A-Säule unterhalb des Außenspiegels und einer Kamera, welche den rückwärtigen Bereich des toten Winkels überwacht und beim Auftauchen einer Gefahrenquelle den Fahrer oder die Fahrerin akustisch wie auch optisch über einen dazugehörigen Bildschirm warnt.
Vom Zeitpunkt der Antragstellung auf Förderung, über den Einbau in die Fahrzeuge bis zur Auszahlung der Fördermittel dauerte es lediglich drei Monate. Die reinen Anschaffungskosten für die Abbiegeassistenzsysteme und den Einbau beliefen sich auf rund 2.000 Euro je Fahrzeug. Der Bund steuerte jeweils 1.500 Euro dazu bei.
Das Förderprogramm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen richtet sich nicht nur an Feuerwehrfahrzeuge. Gefördert werden alle Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen. Voraussetzung ist, dass sie im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden.
Mit Hilfe des Förderprogramms Abbiegeassistenzsysteme (AAS) wurden in der laufenden Förderperiode 2021 bislang mehr als 7.000 Kraftfahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen ausgerüstet. Die Antragsfrist für die diesjährige Förderperiode endete am 22.11.2021. Die Fördermöglichkeiten für das kommende Jahr 2022 sind auf www.bag.bund.de ersichtlich.
Das Förderprogramm läuft spätestens zum 31.12.2024 aus. Sofern zuvor eine gesetzliche Nachrüstpflicht kommt, wird die Förderung zu diesem Zeitpunkt eingestellt.
Im Interesse der Verkehrssicherheit wird allen Haltern von Fahrzeugen mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht dringend empfohlen, Abbiegeassistenzsysteme nachzurüsten.
Text und Foto: Stadt Walldorf