In Walldorf literarisch arbeiten
Die Stadt Walldorf schreibt für das Jahr 2024 die Belegung ihrer Künstlerwohnung für den Zeitraum von sechs Monaten neu aus.
Um dieses Stipendium können sich Autorinnen und Autoren mit Wohnsitz oder Geburtsort in Deutschland bewerben, die bereit sind, über einen Zeitraum von sechs Monaten die in Walldorf vorhandene Künstlerwohnung zu beziehen und in dieser Zeit literarisch zu arbeiten. Die Stadt stellt im genannten Zeitraum die Wohnung kostenfrei zur Verfügung. Darüber hinaus erhält der Betreffende eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von monatlich pauschal 600 Euro. Der Ausgewählte verpflichtet sich, vor Ort zu arbeiten und die entstehenden Arbeiten der Öffentlichkeit im Rahmen von Lesungen, Werkstattgesprächen oder Ähnlichem zu präsentieren. Im Falle einer späteren Veröffentlichung wünscht sich die Stadt einen Hinweis auf die Entstehung der Arbeit im Rahmen dieses Stipendiums.
Interessenten, die in der Künstlerwohnung im genannten Zeitraum leben und arbeiten möchten, können ihr Interesse bei der Stadt Walldorf, 69190 Walldorf, Nußlocher Straße 45, Heike Käller, Telefonnummer 06227/35-1151 oder E-Mail [email protected] bis spätestens 1. Mai 2024 bekunden.
Folgende Unterlagen sind in elektronischer Form der Bewerbung beizufügen: Vita, Veröffentlichungsliste, bis zu drei Arbeitsproben (möglichst Kurzprosa, Erzählungen, Romanauszüge).
Bewerbungen von Nachwuchsautoren sind eindeutig erwünscht. Die Künstlerwohnung kann ab dem 1. August 2024 bezogen werden.
Text und Foto: Stadt Walldorf