Hundebestandsaufnahme vom 10.08.2015 bis 21.08.2015
Rauenberg. (rp) Wie viele Hunde gibt es in Rauenberg? Dieser Frage stellt sich nun die Stadtverwaltung Rauenberg indem sie eine sog. Hundebestandsaufnahme durchführt.
Der Grund für diese Maßnahme liegt vor allem in der Steuergerechtigkeit. Den Kommunen entgehen beträchtliche Steuereinnahmen und es entsteht in der Bevölkerung einmal mehr der Eindruck, „der Ehrliche ist der Dumme“.
Mit Heranziehung möglichst aller Hundehalter zur Zahlung der satzungsmäßigen Hundesteuer wird also somit ein großer Schritt in Richtung „Steuergerechtigkeit“ getan.
Die mit Abstand effektivste Form für eine Hundezählung ist immer noch die persönliche Befragung aller Hauhalte zur Hundehaltung. Da dies jedoch aus Personalgründen häufig nicht möglich ist, beauftragen immer mehr Kommunen mit großem Erfolg private Verwaltungshelfer mit der Hundebestandsaufnahme. In Sinsheim wurden z.B. 2013 Haushalte durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht.
„In Rauenberg erfolgt die Bestandsaufnahme durch Rathausmitarbeiter.“ erklärt Thomas Dewald, Kämmerer der Stadt. Die Hausbefragungen werden vom 10.08.2015 bis 21.08.2015 durchgeführt.
In Zeiten in denen in fast allen Kommunen Deutschlands die Haushaltslage angespannt ist sind die Verantwortlichen gehalten nicht nur die Ausgabeseite mit bedacht zu behandeln, sondern das auch auf der Seite der möglichen Einnahmen die bereits vorhandenen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden.
Nachfolgend die Mitteilung der Stadtverwaltung Rauenberg:
Die Stadt Rauenberg führt eine Hundebestandsaufnahme durch
„Die Stadt Rauenberg erhebt wie nahezu alle Gemeinden und Städte in Deutschland eine jährliche Hundesteuer gemäß der örtlichen Hundesteuersatzung. Da leider nicht alle Hundehalter der Anmeldepflicht nachkommen, führt die Stadt Rauenberg aus Gründen der Steuergerechtigkeit nun eine Hundebestandsaufnahme durch.
Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Rauenberg beträgt die Hundesteuer derzeit,
für den ersten Hund 96,00 Euro,
für jeden weiteren Hund 192,00 Euro,
für den ersten Kampfhund 192,00 Euro,
für jeden weiteren Kampfhund 384,00 Euro.
Ein Hund ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, der Stadt Rauenberg anzuzeigen. Zudem müssen die im Bereich der Stadt Rauenberg gehaltenen Hunde eine gültige Steuermarke tragen. Die Hundesteuersatzung ist unter www.rauenberg.de » Rathaus » Ortsrecht einsehbar.
Sollten Hundehalter ihre Hunde bisher noch nicht angemeldet haben, sind sie verpflichtet, dies unverzüglich nachzuholen. Das Anmeldeformular befindet sich ebenfalls auf www.rauenberg.de » Rathaus » Onlineformulare. Dieses ist ausgefüllt und unterschrieben an die Kämmerei der Stadtverwaltung Rauenberg zu senden.
Vom 10.08.2015 bis 21.08.2015 werden Hausbefragungen durch Gemeindebedienstete durchgeführt, bei denen die Wohnungen nicht betreten werden. Es werden keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Die Bediensteten weisen sich durch einen Dienstausweis aus.
Falls nicht angemeldete Hunde festgestellt werden, kann die Steuer rückwirkend festgesetzt werden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es sich bei einer Nichtanmeldung um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Halter, die bis zum 14.08.2015 ihren Hund an- bzw. nachmelden, werden nicht mit einem Bußgeld belegt.“Quelle: http://rauenberg.de