Erfolgreiche Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt
Die Landkreise sind zuständig für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern und müssen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sicherstellen, dass diese unentgeltlich Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwerben können.
Die Betroffenen selbst sollen sich mit der deutschen Sprache auseinandersetzen, sind aber nicht verpflichtet. „Der frühzeitige Erwerb deutscher Sprachkenntnisse ist ein wichtiger Baustein zur Integration in den Arbeitsmarkt“, sagt Bissinger, im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zuständig für die Vermittlung und Organisation der Sprachkurse nach der Verwaltungsvorschrift „Deutsch für Flüchtlinge“.
Das Ministerium für Integration Baden-Württemberg habe bereits im Herbst 2015 ein Angebot geschaffen, Stadt- und Landkreise bei der Sprachförderung von Flüchtlingen finanziell zu unterstützen, so Bissinger.
Auch 2016 will das Land Baden-Württemberg im Rahmen dieses Programms den Stadt- und Landkreisen weitere Finanzmittel zukommen lassen. In Weinheim wurden Deutsch-Grundkurse mit 300 Unterrichtseinheiten für Flüchtlinge aus der vorläufigen Unterbringung angeboten, von denen die meisten aus dem Druckhaus Diesbach in Weinheim kamen.
Das Kompetenzzentrum Integration des Rhein-Neckar-Kreises, das diese Sprachkurse koordiniert hat, arbeitete im Rahmen der Auswahl der Teilnehmer und der Durchführung der Kurse eng mit dem Büro der Integrationsbeauftragten der Stadt Weinheim zusammen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Kurse regelmäßig und mit großem Eifer besucht.
Ein interner Sprachtest am Ende des Kurses bescheinigte den meisten Flüchtlingen ein gutes Sprachniveau. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem Kompetenzzentrum Integration, der Agentur für Arbeit und dem Sprachkursträger erhielten die Teilnehmer Informationen zur weiteren sprachlichen und beruflichen Qualifizierung.
Beim gemeinsamen Ausfüllen der Sprach- und Berufskompetenzbögen konnte in persönlichen Gesprächen auf Fragen der Flüchtlinge eingegangen werden. „Erfolgreich ist, dass ein Großteil der Flüchtlinge nahtlos in die Maßnahme PerF – Perspektive für Flüchtlinge – der Agentur für Arbeit vermittelt werden konnte“, freut sich Bissinger.
Neben dem Standort in Weinheim konnten auch Flüchtlinge aus Leimen und Einzelpersonen, die bereits im Rahmen der Anschlussunterbringung in Kommunen wohnen, gefördert werden. Die Teilnahme am Kurs ist freiwillig. Anders als Asylberechtigte können sich Asylbewerber, die sich noch im Verfahren befinden, bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden, sie müssen es aber nicht.
Auch wenn ihr Antrag zwischenzeitlich entschieden wird, dürfen sie den Kurs weiter besuchen, sagt Bissinger. „Um die Asylbewerber in den Arbeitsmarkt integrieren zu können, brauchen sie die Deutschkenntnisse ja.“
Quelle: Landratsamt RNK