Wasserskifahren in Altrip am 23.August 2014
Sommer, Sonne, Badesee – Dazu passt ein echter Fun-Sport, der noch vor Jahren hauptsächlich von den Reichen und Schönen ausgeübt wurde.
Ein langsames Herantasten an Geschwindigkeit und das Fahren an einer stabile Haltestange direkt am Boot, soll den Anfänger die Sicherheit geben um das Gleichgewicht zu halten und vom Trainer Anweisungen entgegenzunehmen.
Ist der Ski erst einmal auf dem Wasser, ist das Hinterherfahren innerhalb der Heckwelle die erste Übung.
Es ist ein unvergleichliches Erlebnis, sich hinter dem Boot herziehen zu lassen und dabei nahezu schwerelos zu gleiten.
Sei dabei und melde dich schnell an!
Wann Samstag, den 23.08.14 von 14:00-16:00 Uhr
Treffpunkt Wasserskiclub Kurpfalz e.V
Großwiesenstraße, 67122 Altrip (Rhein-Pfalz- Kreis)
Ausrüstung inkl. Board oder Ski und Neoprenanzug
Kosten Gästekarte Erwachsene 25,00 EUR/5 Minuten* (Bezahlung vor Ort)
*Abgerechnet wird nur die effektive Fahrminute unabhängig von der Geschwindigkeit nach der Uhr im Boot, manövrieren im Standgas (Sturz, Anfahrt zur Strecke) zählen daher nicht zur Fahrzeit.
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Bitte beachten Sie unsere umseitig aufgedruckten AGB, die Bestandteil dieses Vertrages sind. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie Gelegenheit hatten, die AGB zur Kenntnis zu nehmen und diese akzeptieren. Die Akzeptanz unserer AGB ist Voraussetzung für die Teilnahme der von Anpfiff ins Leben e.V. angebotenen Veranstaltungen.
Unsere AGB können Sie zudem jederzeit unter www.anpfiff-ins-leben.de/agb oder im Aushang des Jugendförderzentrums einsehen. Sommer, Sonne, Badesee – Dazu passt ein echter Fun-Sport, der noch vor Jahren hauptsächlich von den Reichen und Schönen ausgeübt wurde.
Ein langsames Herantasten an Geschwindigkeit und das Fahren an einer stabile Haltestange direkt am Boot, soll den Anfänger die Sicherheit geben um das Gleichgewicht zu halten und vom Trainer Anweisungen entgegenzunehmen.
Ist der Ski erst einmal auf dem Wasser, ist das Hinterherfahren innerhalb der Heckwelle die erste Übung. Es ist ein unvergleichliches Erlebnis, sich hinter dem Boot herziehen zu lassen und dabei nahezu schwerelos zu gleiten.
http://www.anpfiff-ins-leben.de/sport-fuer-amputierte.html
Sei dabei und melde dich schnell an!
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Anmeldung Wasserski:
bitte schicken/mailen/faxen an: Anpfiff ins Leben e.V., Diana Schütz, Schwetzinger Straße 92a, 69190 Walldorf
E-Mail: [email protected], Fax: 06227 35816-5502
Hiermit melde ich mich ________________________ geb. am ________
Amputationshöhe:_______________________________________________________________________
Anschrift _
Telefon E-Mail _______
Datum/Unterschrift
Wir machen fit fürs Leben!
AGB – Anpfiff ins Leben (Stand: 01.04.2014)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Anpfiff ins Leben e.V. und Anpfiff ins Leben Fußballschule e.V. (nachfolgend „Anpfiff ins Leben“) und deren Vertragspartner und regeln die Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien.
1. Anmeldung
(1) Aufgrund der hohen Nachfrage kann eine Teilnahme nicht garantiert werden. Über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.
(2) Nach Einreichen der Anmeldung erhalten Sie von Anpfiff ins Leben eine Anmeldebestätigung per e- Mail oder per Post. Mit dieser Anmeldebestätigung ist der Teilnehmer verbindlich angemeldet.
2. Kursgebühr
(1) Die Kursgebühr ist bei Kursbeginn fällig. Durch Barzahlung am ersten Tag oder durch Bankeinzug.
(2) Erfolgt keine Abmeldung bis 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung, bleiben Sie auch bei Nichtteilnahme zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet. Die Abmeldung hat in Textform oder telefonisch zu erfolgen.
3. Krankheit/Unfall
(1) Mit der Anmeldung erklären Sie, dass der Teilnehmer körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist. Darüber hinaus erkennen Sie an, dass Anpfiff ins Leben ohne anderslautenden Hinweis im Rahmen der Anmeldung davon ausgeht, dass der Teilnehmer an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Sie sind zum Zwecke des Schutzes der Gesundheit der übrigen Teilnehmer verpflichtet, Anpfiff ins Leben über sämtliche Ihnen bekannte beim Teilnehmer vorliegende ansteckende Krankheiten zu informieren. Eine Informationspflicht besteht darüber hinaus auch bei leichten gesundheitlichen Problemen, wie z.B. Allergien oder Hitzeempfindlichkeit.
(2) Mit der Anmeldung gestatten Sie, dass der Teilnehmer bei kleinen Verletzungen von den Betreuern versorgt wird. Gemeint sind hier z.B. kleine Schürfwunden, Desinfektionen/ Wundsalbe, Insektenstiche/Brandsalbe.
4. Haftung und Versicherung
(1) Für witterungsbedingte oder durch sonstige Fälle höherer Gewalt bedingte Ausfälle der angeboten Leistungen wird keine Haftung übernommen.
(2) Wir haften außerdem nur für solche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Versicherungsschutz für Reisegepäck und gegen Diebstahl besteht nicht. Die Mitnahme von Wertgegenständen wie z.B. Handys, Kassettenrecorder, Gameboy, Fotoapparat, Videokamera, Schmuck u. ä. erfolgt auf eigene Gefahr. Für das Taschengeld kann keine Haftung übernommen werden. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, das Taschengeld beim Betreuer in Verwahrung zu geben. Ein angemessener Versicherungsschutz ist Sache jedes einzelnen Teilnehmers während der gesamten Kursdauer oder Übungseinheit. Verletzungen sowie der Weg zum / vom Veranstaltungsort sind durch die jeweiligen privaten Versicherungen abzusichern. Für Schäden, die Teilnehmer verursachen, ist die eigene Privathaftpflicht zuständig, Eine Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung von Anpfiff ins Leben kommt nur in Betracht, falls eine eigene Haftpflichtversicherung nicht besteht.
5. Pflichten und Obliegenheiten des / der Erziehungsberechtigten
Es obliegt Ihnen, den Teilnehmer anzuweisen, dass den Anordnungen unserer Verantwortlichen unbedingt Folge zu leisten ist. Bei wiederholter Missachtung der Anordnungen der Verantwortlichen kann der Teilnehmer von der Veranstaltung verwiesen werden.
6. Weitere Vereinbarungen
(1) Während der Veranstaltung können durch Anpfiff ins Leben oder von diesem beauftragten Dritten Bild- oder Filmaufnahmen der Teilnehmer zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit von Anpfiff ins Leben sowie weiteren eigenen Marketingzwecken angefertigt werden. Mit der Anmeldung zu einem Kurs erklären Sie und der Teilnehmer, dass Anpfiff ins Leben hierzu honorarfrei berechtigt ist.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, nach Vertragsabschluss Änderungen im Programm vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind, nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des gebuchten Kurses nicht beeinträchtigen und für den Teilnehmer zumutbar sind. Wir werden Sie von solchen Änderungen selbstverständlich unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Datenschutzhinweis
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung. Grundlage der Speicherung Ihrer Daten ist § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG. Eine Übermittlung Ihrer Daten an Kooperationspartner und Auftragsdatenverarbeiter erfolgt ausschließlich im Rahmen der genannten Zwecke.
Anpfiff ins leben