Sondernutzungsgenehmigung für Außenbewirtung 2015
Die Stadtverwaltung Wiesloch weist daraufhin, dass alle Gaststättenbetriebe die eine Außenbewirtung für das Jahr 2015 benötigen, einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis bis spätestens 30.01.2015 bei der Straßenverkehrsbehörde, Z. 208 stellen müssen.
Wir weisen daraufhin, dass sich die Genehmigungen aus dem Vorjahr nicht automatisch verlängern und ihre Gültigkeit nach Ablauf des genehmigten Zeitraumes verlieren. Wir bitten die Anträge vollständig auszufüllen, insbesondere müssen die Monate benannt werden, in denen die Außenbestuhlung benötigt wird.
Das entsprechende Formular kann auch online unter der Homepage der Stadt Wiesloch heruntergeladen werden.
Quelle: Stadt Wiesloch