Die Erzeugung regenerativer Energie in Form von Solarstrom vom Balkon ermöglicht es auch Verbrauchern ohne entsprechende Dachflächen, kostengünstigen Strom zu nutzen. Im Gegensatz zu größeren Dach-Anlagen sind diese kleinen Anlagen in der Regel nicht geeignet, um den erzeugten Strom in das Netz einzuspeisen, angesichts der derzeit hohen Strompreise spricht aber viel für die Nutzung zum Eigenbedarf.
In der Region Wiesloch wird die Anschaffung einer solchen Balkon-Solaranlage immer attraktiver, da zunehmend mehr Gemeinden Fördermittel zur Verfügung stellen.
Nie war es einfacher einen Beitrag zur Energiewende zu leisten
Mit Mini-Solaranlagen oder Balkonkraftwerken können auch Privatverbraucher einen effektiven Beitrag zur Energiewende leisten, der sich nebenbei auch noch lohnt. Die Module lassen sich unkompliziert am Balkon montieren, mit einem Wechseltrichter wird der aus dem Sonnenlicht erzeugte elektrische Strom in Haushaltsstrom umgewandelt. Mit einem gewöhnlichen Stecker, der in eine Steckdose gesteckt wird, wird der Strom dann mit dem Stromkreis der Wohnung verbunden und kann direkt verbraucht werden.
So lassen sich Haushaltsgeräte wie Fernseher, Router, Computer oder auch Wasch- und Spülmaschinen betreiben, ohne auch nur einen Cent für den Strom zu bezahlen. Weiterführende Informationen zur Funktionsweise und den Kosten finden sich hier: https://www.biallo.de/energie/ratgeber/balkon-solaranlage/.
Vereinfachte Regelungen geplant
Grüner Strom, der mittels einer kleinen Solaranlage auf dem eigenen Balkon produziert wird, ist in Zeiten von steigenden Strompreisen eine interessante Option, sowohl für Eigentümer, als auch für Mieter. Zunehmend mehr Städte und Gemeinden stellen Zuschüsse für die Anschaffung von sogenannten Steckersolargeräten zur Verfügung, nachdem die Ampel-Koalition die Stromerzeugung mit diesen Geräten am 13. September im Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen hat.
Durch den Beschluss ist es Vermietern und Eigentümergemeinschaften nun nicht mehr so einfach möglich, entsprechende baulichen Veränderungen zu untersagen. Im Rahmen des Solarpakets 1 sind folgende Änderungen bestehender Regelungen und Gesetze vorgesehen:
- Die Pflicht zur Anmeldung des Solarkraftwerks beim Netzbetreiber soll entfallen.
- Bei der Bundesnetzagentur soll ein vereinfachtes Anmeldeverfahren eingeführt werden.
- Ein etwaiger Zählerwechsel soll nicht mehr abgewartet werden müssen, was eine schnellere Inbetriebnahme ermöglicht.
- Die Leistungsgrenze des Solarkraftwerks soll auf 800 Watt (AC) am Wechselrichter angehoben werden.
- Die Leistungsgrenze für angeschlossene Module soll auf 2000 Watt angehoben werden.
Immer mehr Gemeinden in der Region Wiesloch stellen Fördermittel bereit
In Walldorf, Dielheim und Malsch wurden bereits Förderungen von sogenannten Mini-Solaranlagen für Privatpersonen beschlossen. Wie die RNZ berichtet, will jetzt auch Rauenberg nachziehen und finanzielle Anreize für Verbraucher schaffen, in ein Balkon-Kraftwerk zu investieren.
Wie hoch die Zuschüsse im Einzelnen sind, und wie viel Fördergeld insgesamt zur Verfügung steht, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Auch die mögliche Leistung ist neben den Sonnenstunden vor allem von der genutzten Anlage abhängig. Es gibt verschiedene Anlagen, die alle ihre eigenen Vorteile aufweisen. Einen Vergleich verschiedener Balkon-Anlagen für Privatpersonen findet man unter folgender URL: https://vergleichspot.de/balkon-solaranlage/.
Fazit
Eine Investition in ein Balkon-Solarkraftwerk zahlt sich langfristig aus, Fördermittel machen eine solche Anschaffung immer attraktiver. Man kann davon ausgehen, dass in Zukunft mehr Privatpersonen in eine entsprechende Anlage investieren und so nicht nur die Stromkosten dauerhaft senken, sondern auch einen kleinen Teil dazu beitragen, das Zeitalter der fossilen Energien mittel- bis langfristig zu überwinden.