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Sitzung des Kreistages im Palatin, Wiesloch am 24. Juni

19. Juni 2014 | > Wiesloch, Allgemeines, Das Neueste, Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises

Letzte Sitzung des achten Kreistags des Rhein-Neckar-Kreises Berufliche Schulen, ÖPNV und Erwerb der Liegenschaft Römerstraße 2 – 4 in Heidelberg

auf der Tagesordnung der Sitzung am 24. Juni in Wiesloch Der Erwerb der Liegenschaft Römerstraße 2 – 4 (ehemalige Polizeidirektion) in Heidelberg steht im Mittelpunkt der öffentlichen Kreistagssitzung, zu der Landrat Stefan Dallinger die Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner am Dienstag, 24. Juni 2014, ab 14 Uhr ins Kongresszentrum Palatin, Ringstraße 17 – 19 in Wiesloch herzlich einlädt.

Die Mitglieder des Kreistags beschäftigen sich in der Sitzung ebenfalls mit der Einrichtung neuer Schularten an den beruflichen Schulen in Weinheim, den Beteiligungsrichtlinien des Rhein-Neckar-Kreises sowie einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Heidelberg zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Weiterhin wird der Landrat die ausscheidenden Mitglieder des Kreistags verabschieden.

Auf der Tagesordnung steht ferner die Übernahme einer Gewährträgerschaft für die Maria-von-Graimberg-Haus gGmbH. Die Kreisrätinnen und Kreisräte werden gebeten, dem Erwerb der Liegenschaft in Heidelberg, Römerstraße 2 – 4, vom Land Baden-Württemberg zum Kaufpreis von  34 Millionen Euro zuzüglich 1,7 Millionen Euro Grunderwerbssteuer zuzustimmen. In Folge der baden-württembergischen Polizeireform prüft das Land, die Kriminal-direktion des Polizeipräsidiums Mannheim am Standort Heidelberg in einem Ge-bäude unterzubringen, wodurch das Gebäude der ehemaligen Polizeidirektion Heidelberg für eine andere Verwendung zur Verfügung stünde. Der Rhein-Neckar-Kreis ist an dieser Liegenschaft interessiert, da sich durch deren Erwerb die ein-malige Gelegenheit ergebe, alle Büroarbeitsplätze des Landratsamtes in Heidel-berg an einem Standort zusammenzuführen. Die beiden Liegenschaften des Kreises, die derzeit in Heidelberg angemietet sind, könnten somit aufgegeben werden. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Liegenschaft Römerstraße 2 – 4 bei Vertragsabschluss im Zeitraum Jahresende 2017 bis Mitte 2018 von der Polizei geräumt werden könnte. Unter Berücksichtigung einer Renovierungsphase wäre sie für den Rhein-Neckar-Kreis dann ab dem 1. Halbjahr 2019 nutzbar. Die Entscheidung des Landtags von Baden-Württemberg zur Veräußerung steht noch aus.

Die Mitglieder des Kreistags entscheiden weiterhin über die Einführung der Dualen Ausbildungsvorbereitung (AV dual) als Schulversuch an der Hans-Freudenberg-Schule Weinheim und der Helen-Keller-Schule Weinheim zum Beginn des Schul-jahres 2014/2015. Die AV dual soll durch eine bestmögliche individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler dazu beitragen, einen schnellen Übergang in eine duale Ausbildung zu gewährleisten. Zielgruppe sind dabei Jugendliche, die im An-schluss an die allgemeine Schulpflicht noch Förderbedarf haben, um eine Ausbildung beginnen zu können. Die Stadt Weinheim wurde als mögliche Modellregion ausgewählt. Sowohl die Hans-Freudenberg-Schule als auch die Helen-Keller-Schule haben sich zur Einführung des vierjährigen Schulversuchs bereit erklärt.

Die Gemeindeprüfungsanstalt empfiehlt, dass der Kreistag im Rahmen seiner Kompetenzen seine grundsätzlichen Vorstellungen über die Verwaltung seiner Eigengesellschaften in einer Beteiligungsrichtlinie festlegt. Das Kämmereiamt des Rhein-Neckar-Kreises hat nun Beteiligungsrichtlinien erstellt, die auf einem Muster der Gemeindeprüfungsanstalt und den Empfehlungen des Landkreistags Baden-Württemberg basieren.

Landrat Stefan Dallinger bittet die Kreistagsmitglieder, diese zu beschließen. Als Aufgabenträger für den ÖPNV ist der Rhein-Neckar-Kreis zuständig für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsversorgung im Kreisgebiet. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung am 20. März 2014 der Auflösung des bisherigen Linienbündels Heidelberg-Ost zugestimmt und beschlossen, die Buslinien 34 und 35 in das Linienbündel Heidelberg zu integrieren. Dies macht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung notwendig.

Landrat Stefan Dallinger schlägt den Kreisrätinnen und Kreisräten daher vor, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg über die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsversorgung im Gebiet der Gemeinden Heiligkreuzsteinach, Neckargemünd, Schönau und Wilhelmsfeld zuzustimmen. Durch diese überträgt der Rhein-Neckar-Kreis die Zu-ständigkeit als Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde auf dem Bedienungskorridor der Buslinien 34 und 35 auf die Stadt Heidelberg.

 

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