Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis fünf Werktage in Folge unter 100 – damit tritt ab Mittwoch die „Bundesnotbremse“ außer Kraft und erste Öffnungsschritte sind möglich
Die Woche beginnt im Rhein-Neckar-Kreis mit einer positiven Nachricht: Weil seit heute, Montag, im Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter der Inzidenzgrenze von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, können ab Mittwoch, 19. Mai, erste Öffnungsschritte in Kraft treten. „Die Bundesnotbremse tritt damit außer Kraft und es gilt wieder die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg“, erklärt die Gesundheitsdezernentin Doreen Kuss. Die Landesregierung hat Ende vergangener Woche eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen und veröffentlicht.
Das Feststellen des Unterschreitens hat das Gesundheitsamt am heutigen Montag, 17. Mai, bereits auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter dem Punkt „Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Da die Rechtsfolgen laut Infektionsschutzgesetz am übernächsten Tag nach dieser öffentlichen Bekanntmachung eintreten, tritt die sogenannte Bundesnotbremse kreisweit also ab Mittwoch, 19. Mai, außer Kraft – bis dahin gelten die bisherigen Regelungen.
Ab Mittwoch, 19. Mai, 0 Uhr, gilt dann im Rhein-Neckar-Kreis wieder die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Damit sind erste Öffnungsschritte für Hotels und Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Galerien, Museen und Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten möglich. Details regelt die aktuelle baden-württembergische Corona-VO. Zudem entfallen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen.