(zg) Im ersten Halbjahr 2013 findet, wie alle fünf Jahre, die Wahl zum Schöffen oder zur Schöffin statt. Bewerbungen für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt können bereits jetzt bei der Stadt Wiesloch abgeben werden.
Gesucht werden Frauen und Männer aus Wiesloch, die am Amtsgericht und/oder Landgericht als Vertreter und Vertreterinnen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten. Es ist kein juristisches Fachwissen notwendig. Gute Menschenkenntnis und Lebenserfahrung sind mehr gefordert.
Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss schlagen dem Schöffenwahlausschuss beim die Amtsgericht doppelt so viele Schöffen und Schöffinnen, als tatsächlich benötigt werden, vor.
In der zweiten Jahreshälfte wird dieser aus den Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen.
Das Ziel ist, dass alle sozialen Schichten, das Alter und das Geschlecht gleichermaßen vertreten werden.
Für dieses Ehrenamt werden Bewerber und Bewerberinnen, die zum 01. Januar 2014 unserer Stadt wohnen, gesucht. Sie müssen zum Stichtag zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, deutscher Staatsbürger im Sinne des Art. 116 Grundgesetzes sein und die deutschen Sprache ausreichend beherrschen. Sie dürfen nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein oder ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat, das noch nicht abgeschlossen, ist in Schwebe sein. Ebenso sollen für die Justiz Tätige wie beispielsweise Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte oder Strafvollzugsbedienstete und Religionsdienerinnen und –diener nicht zu Schöffinnen oder Schöffen gewählt werden.
Voraussetzungen zur Wahl als Schöffin oder Schöffe sind, wie bereits erwähnt Menschenkenntnis, Lebenserfahrung und soziale Kompetenz. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen oder Schöffin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, Kommunikations- und Dialogfähigkeit, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung.
Schöffen und Schöffinnen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkung- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Schöffen und Schöffinnen sind mit den Berufsrichtern, -richterinnen gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffinnen und Schöffen kann niemand verurteilt werden.
Sollte Sie Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt als Schöffin oder Schöffe haben, dann können Sie Ihre Bewerbung
bis zum 31.03.2013
an die bei Stadtverwaltung Wiesloch, Geschäftsstelle Gemeinderat, Marktstraße 13, 69168 Wiesloch richten. Tel. 06222/84-213, Frau Moser
Ein Bewerbungsformular kann von der Internetseite www.wiesloch.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Quelle: Stadt Wiesloch