Aufruf der Stadtverwaltung für die Wahl von Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023
Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht Wiesloch und/oder Landgericht Heidelberg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die:
- in Wiesloch wohnen
- am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind
- deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherr-schen
- über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können
- Lebenserfahrung und Menschenkenntnis mitbringen, die aus beruflichem oder gesellschaftlichem Engagement resultieren
- die Fähigkeit haben Beweise zu würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können
- als Jugendschöffe besondere Erfahrung in der Jugenderziehung mitbringen
Nicht geeignet sind:
- wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen
- hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) tätig sind und Religionsdiener.
Ausführliche Infos sowie Bewerbungsunterlagen finden Sie unter
www.wiesloch.de & www.schoeffenwahl.de & www.schoeffen.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 23.03.2018 an:
Stadt Wiesloch
Marktstr. 13
69168 Wiesloch
Frau Fröschle
Tel.:06222/84-213