Schnell kann es passieren, dass die Ampel auf Rot umschaltet, der Autofahrer es eilig hat oder nicht so schnell bremsen kann. Der Gesetzgeber kennt bei Rotlichtverstößen keine Gnade und sieht für Rotlichtsünder empfindliche Sanktionen vor. Die Ampel, in der Fachsprache als Lichtzeichenanlage bezeichnet, soll die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Allerdings muss nicht jeder mit einem Fahrverbot rechnen, wenn er eine rote Ampel überfährt. Entscheidend ist, wie lange die Ampel bereits rot war. Eine wichtige Rolle spielt auch, ob lediglich die Haltelinie überfahren wurde.
Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß
Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel Rot anzeigt und ein Verkehrsteilnehmer trotzdem an- oder weiterfährt. Dabei spielt es keine Rolle, ob er die Ampel mutwillig missachtet hat oder lediglich aus Versehen weitergefahren ist.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen. Um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt es sich, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde auf Rot stand. In diesem Fall wird von einer Unachtsamkeit ausgegangen. Wer sieht, dass die Ampel gerade erst auf Rot umgeschaltet hat, kann sie jedoch meistens gar nicht mehr innerhalb einer Sekunde überfahren.
Einen qualifizierten Rotlichtverstoß begeht ein Fahrer, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wirft der Gesetzgeber dem Fahrer eine grobe Pflichtverletzung vor. Möglicherweise hat er auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Tipp: Wer an einer roten Ampel lediglich die Haltelinie überfährt und dann jedoch sein Fahrzeug zum Stehen bringt, begeht keinen Rotlichtverstoß, sondern lediglich einen Haltelinienverstoß. Der Fahrer befindet sich noch in einem geschützten Bereich und gefährdet keine anderen Verkehrsteilnehmer. Wird er an der Ampel geblitzt, muss er lediglich mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
Sanktionen bei einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen
Ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorlag, ist entscheidend für die Sanktionen. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden und kein Sachschaden eingetreten ist, bekommt der Fahrer bereits einen Bußgeldbescheid. Er muss ein Bußgeld von 118,50 Euro zahlen und wird mit einem Punkt in Flensburg bestraft. Ein Fahrverbot droht noch nicht.
Anders sieht es bereits bei einem einfachen Rotlichtverstoß und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachschaden aus. Gefährdet der Fahrer bei einem einfachen Rotlichtverstoß andere Verkehrsteilnehmer, wird er mit einem Bußgeld von 228,50 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot sanktioniert. Hat er einen Sachschaden verursacht, muss er ein Bußgeld von 268,50 Euro zahlen und erhält zwei Punkte in Flensburg. Auch in diesem Fall wird er mit einem Monat Fahrverbot bestraft.
Deutlich härter fallen die Strafen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß aus, wie die Tabelle zeigt:
Art des qualifizierten Rotlichtverstoßes |
Bußgeld |
Punkte in Flensburg und Fahrverbot |
Ampel überfahren ohne Gefährdung oder Sachschaden |
228,50 Euro |
2 Punkte |
Zusätzliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer |
348,50 Euro |
2 Punkte |
Sachschaden verursacht |
388,50 Euro |
2 Punkte |
Hat der Verkehrsteilnehmer auch noch einen Unfall verursacht, bleibt es nicht bei zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Er muss mit einer höheren Geldstrafe rechnen. Zusätzlich drohen ein Führerscheinentzug und in schwerwiegenden Fällen auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Was ist bei einem Grünpfeil zu beachten?
Ein Grünpfeil berechtigt zum Rechtsabbiegen bei Rot, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Der Fahrer darf nicht sofort nach rechts abbiegen, wenn ein Grünpfeil vorhanden ist oder leuchtet. Beachtet er die Regeln nicht oder kommt es zu einer Gefährdung, muss er mit Sanktionen rechnen:
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Nach rechts abgebogen, ohne zu halten, aber keine Verkehrsteilnehmer gefährdet: Bußgeld von 98,50 Euro und ein Punkt in Flensburg
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Fußgänger oder Radfahrer in der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert: Bußgeld von 128,50 Euro und ein Punkt in Flensburg
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Andere Verkehrsteilnehmer gefährdet: Bußgeld von 128,50 Euro und ein Punkt in Flensburg
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Sachschaden verursacht: Bußgeld von 148,50 Euro und ein Punkt in Flensburg
Harte Strafen für Fahranfänger
Fahranfänger müssen mit harten Strafen rechnen, wenn sie eine rote Ampel überfahren. Dabei wird nicht zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen unterschieden. In einem solchen Fall drohen nicht nur ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Fahranfänger müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit wird um weitere zwei Jahre verlängert. Verweigert ein Fahranfänger die Teilnahme an einem Aufbauseminar, droht ihm der Entzug der Fahrerlaubnis.
Wie funktioniert ein Ampelblitzer und wann löst er aus?
Ein Ampelblitzer ist nicht, wie viele glauben, fest auf einer Ampel montiert, sondern in einigen Metern Entfernung hinter der Ampel aufgestellt. Die kleinen Kameras an den Ampeln sind Sensoren, die zur Überwachung des Verkehrsaufkommens und damit verbunden zur Steuerung der Ampel dienen. Die für die Messung verantwortliche Technik funktioniert im Verborgenen und liegt unter der Straße. Die Messung erfolgt über Induktionsschleifen und Piezosensoren.
Ein Blitzer löst aus, wenn der Fahrer die Haltelinie überfährt. Fährt der Fahrer in den Gefahrenbereich der Kreuzung, wird ein zweiter Blitz ausgelöst. So ist erkennbar, ob es sich um einen Haltelinienverstoß oder einen Rotlichtverstoß handelt.
Da es inzwischen unterschiedliche Blitzanlagen gibt, erkennt der Fahrer nicht immer, ob er geblitzt wurde. Bei einem modernen Schwarzlichtblitzer kann er den Blitz nicht wahrnehmen.