Ein unkalkulierbares Risiko mit kalkulierbaren Kosten abdecken, so hat mir das mein Versicherungsmann mal erklärt.
Was ist eine Rechtsschutzversicherung? – Eine Versicherung zum Schutz des Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten.
Welche Arten von Rechtsschutzversicherungen gibt es? – Privatrechtschutz, Berufsrechtschutz, Wohnrechtschutz und Verkehrsrechtschutz sind die üblichsten Rechtsschutzversicherungen. Mehr Informationen zur Rechtsschutzversicherung gibt es bei AdmiralDirekt.
Hat man keine Rechtsschutzversicherung, ärgert man sich unter Umständen im Fall der Fälle, dem Schadensfall. Zu den mitunter häufigsten Streitigkeiten vor deutschen Gerichten zählen jene aus dem Verkehrsrecht. Unfälle und selbst- oder fremd verschuldete Schadensfälle, vom Blechschaden bis zum Personenschaden. Weiteres Thema, das die deutschen Gerichte bemüht, ist das Mietrecht und Mietstreitigkeiten. Zu den häufigsten Gründen zählen dabei Konflikte zwischen Mieter und Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung. Da kann die Mietrechtsschutzversicherung der rettende Anker sein.
Vor den Arbeitsgerichten werden meist Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern verhandelt. Die Gründe sind mannigfaltig. Von Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten, über Kündigungen, gegen die sich der Arbeitnehmer wehren will bis zum Arbeitszeugnis. Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend sein, ist es das nicht, kann sich der Arbeitnehmer dagegen wehren und Nachbesserung verlangen. Mehrheitlich genügt ein Anwaltsschreiben, um ein geändertes Arbeitszeugnis zu erhalten. Falls nicht, kann der Rechtsweg beschritten werden.
Familienrecht, Erbrecht und Baurecht – Rechtsstreitigkeiten können vielerlei unterschiedlichster Art sein.
Mit der Deckungszusage im Einzelfall lässt es sich einfacher und kostengünstiger vorgehen. Von der anwaltlichen Erstberatung bis zur Mandatsübernahme und dem eventuellen Gang vor den Kadi. Doch oft muss es gar nicht so weit kommen, vor Gericht zuziehen, wenn außergerichtliche Einigungen getroffen werden können. Da ist auch das Verhandlungsgeschick des Rechtsanwaltes gefragt. Manchmal ist eine Rechtslage nur scheinbar eindeutig. Manchmal muss man sich auch zur Wehr setzen und sich verteidigen. Durch alle Instanzen, wie man so sagt.
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Dinge. Der Volksmund sagt auch: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“.
Bei einem Rechtsstreit vor Gericht können verschiedene Kosten entstehen. Angefangen bei den Anwaltsgebühren für den eigenen Rechtsanwalt über die Gerichtskosten wie auch gegebenenfalls Zeugengelder und gerichtliche Honorare der Sachverständigen und Gutachter.
Die Prozesskostenfinanzierung muss gewährleistet sein, sonst macht der Klageweg wenig Sinn. Die Kosten, die auf einen zukommen können, lassen kaum exakt im Vorfeld kalkulieren.
Wer also, sagen wir in Wiesloch oder Walldorf, zum Rechtsanwalt möchte, weil ein Rechtsstreit droht. Kann, sofern er Rechtsschutz versichert ist, zunächst einmal gelassen den Kontakt zum Rechtsschutzversicherer aufnehmen. Und sich die Deckungszusage holen. Mit der Gewissheit, dass die Anwaltskosten von der Versicherung übernommen werden, lässt es sich gelassener vorgehen.