Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 12. Dezember 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger

12. Dezember 2024 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste, Politik, ~ Umgebung

Erst räumen, dann streuen

Der Fachbereich Ordnung und Umwelt der Stadt Walldorf erinnert alle Straßenanlieger an ihre Räum- und Streupflicht: Mit der Räum- und Streupflichtsatzung ist den Straßenanliegern die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege, gemeinsamen Rad- und Gehwege sowie Fußwege auferlegt. Straßenanlieger ist, wer Eigentümer oder Besitzer (zum Beispiel Mieter und Pächter) von bebauten oder unbebauten Grundstücken ist, die an der Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt beziehungsweise einen Zugang haben.

Es ist Pflicht aller Straßenanlieger, die Gehwege, gemeinsamen Rad- und Gehwege sowie Fußwege bei Schneefall zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Sind mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung. Sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass diese Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Persönliche Hinderungsgründe führen nicht zu einer Befreiung von der Räum- und Streupflicht. Die Pflicht kann auch durch Unterstützung Dritter, zum Beispiel durch Nachbarn oder über einen beauftragten Dienstleister, erfüllt werden.

Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt nach diesen Zeiten wieder Schnee oder tritt Glätte auf, so ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt bis 20 Uhr zu räumen und zu streuen. Die Gehwege beziehungsweise entsprechende Flächen am Fahrbahnrand, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, sind in einer Breite von mindestens eineinhalb Metern zu räumen und zu bestreuen. Ebenso ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn von eineinhalb Metern zu räumen.

Eine alte Erfahrung im Winterdienst besagt: Erst räumen, dann streuen! Der Schnee darf nicht dem Nachbarn zugeführt oder auf die Fahrbahn geschoben werden, da dieser sonst den Verkehr behindert und das Schmelzwasser nach Eintreten von Tauwetter nicht abfließen kann. Zum Bestreuen sollte abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden.

Um Unfälle zu vermeiden, werden alle Straßenanlieger gebeten, die Räum- und Streupflicht zu beachten. Wer seiner Verpflichtung fahrlässig oder vorsätzlich nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Text und Foto: Stadt Walldorf

Das könnte Sie auch interessieren…

Dielheim: Kollision mit drei Fahrzeugen auf der A6

Am Mittwochmorgen kollidierten gegen 10:30 Uhr drei Fahrzeuge auf der BAB 6 zwischen der Ausfahrt Sinsheim und der Autobahnausfahrt Wiesloch in Fahrtrichtung Mannheim. Ein 54-jähriger Sattelzugfahrer scherte auf die Mittelspur zum Überholen aus, während ein...

„Entdeckungen – live“: Andreas Eschbachs „Die Abschaffung des Todes“

  Wie ist das mit der Unsterblichkeit? Ende November hat in der Stadtbücherei zum ersten Mal die Veranstaltung „Entdeckungen – live“ stattgefunden. Barbara Grabl, Gerhard König-Kurowski und Armin Rößler haben einige Titel aus dem riesigen Berg der...

Adventsmarkt im AGAPLESION HAUS KURPFALZ

Adventsmarkt im AGAPLESION HAUS KURPFALZ Am Mittwoch, 18. Dezember, lädt AGAPLESION HAUS KURPFALZ von 14.30 bis 17 Uhr zum diesjährigen Adventsmarkt in die Kurpfalzstraße 51 nach Wiesloch ein. Die Besucherinnen und Besucher ein, Platz zu nehmen. Zur Stärkung stehen...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archive