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Radfahrer und E-Roller in der Wieslocher Fußgängerzone

7. Juni 2023 | > Wiesloch, Allgemeines, Das Neueste, Leitartikel

Gemeinderat beschließt ganztägige Freigabe für den Radverkehr in der unteren Hauptstraße – die Meinungen darüber gehen auseinander.

Ein neuer Wind weht durch die Wieslocher Fußgängerzone! Der Fahrtwind der Vorbeifahrenden. Der Gemeinderat hat kürzlich einen wegweisenden Beschluss gefasst, der für Aufsehen sorgt: Ab sofort ist es Radfahrern und E-Roller-Nutzern ganztägig gestattet, einen Teil der Fußgängerzone zu befahren. Der Beschluss erfolgte mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen.

Damit öffnen sich neue Möglichkeiten der Mobilität und die Fußgängerzone wird zu einem lebendigen Raum für alle Verkehrsteilnehmer. Buckel hoch und Buckel runter, mit E-Mobilität.

Doch wie sieht es mit der Sicherheit aus, wenn so viele Mobilitätsformen zusammen kommen?

Die Entscheidung des Gemeinderats, die Fußgängerzone in Wiesloch ganztägig für Radfahrer freizugeben, sorgt nicht bei allen Bewohnern für Begeisterung.

Einige Wieslocher Bürgerinnen und Bürger sind skeptisch gegenüber Radfahrern in der Fußgängerzone. Sie befürchten Konflikte und Unfälle, die zu schweren Verletzungen führen könnten.

Um diese Bedenken auszuräumen, ist es wichtig, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Eine mögliche Lösung könnte darin bestehen, klare Verkehrsregeln und -beschilderungen einzuführen, die sowohl für Radfahrer als auch für Fußgänger verständlich sind. Zudem ist eine verstärkte Präsenz von Ordnungskräften notwendig, um die Einhaltung der Regeln zu überwachen und bei Konflikten einzuschreiten.

Nur wenige halten sich an die Regeln

Die bisherige Regelung beschränkte die Freigabe für den Radverkehr in der unteren Fußgängerzone auf die Zeit von 6 bis 11 Uhr. Doch die Mehrheit des Gemeinderats hat beschlossen, dass es an der Zeit ist, den Verkehr neu zu gestalten und die Fußgängerzone dort für Radfahrer und E-Roller-Fahrer ganztägig zugänglich zu machen.

Fußgängerzone bedeutet: Die Fußgänger dürfen nicht gefährdet oder behindert werden, deshalb darf in dieser Zone nicht gefahren werden.

Auch Radfahrer müssen hier von ihrem Rad steigen und schieben. Wo durch das Zusatzschild ausnahmsweise Fahrzeugverkehr zugelassen ist, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

Zeichen 254 – Verbot für Radverkehr- StVO 1992

Was bedeutet dieses kleine, so unscheinbare Verkehrsschild?

Wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, dürfen Sie hier nicht weiter fahren. Sie müssen einen anderen Weg verwenden oder absteigen!

Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sollte natürlich an erster Stelle sein. Wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer gelten auch für Radfahrer und E-Roller-Nutzer die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Neben der Einhaltung der angepassten Geschwindigkeit (Schrittgeschwindigkeit) sind zahlreiche weitere Verhaltensregeln zu beachten, um Konflikte zu vermeiden.

Doch gerade diese Konflikte sind es, die man aktuell in Wiesloch erleben kann. So auch in der oberen Hauptstraße, dem Bereich der Fußgängerzone, in der das Fahrradfahren verboten ist.

In der Fußgängerzone in Wiesloch beobachteten wir einen regen Verkehr. Autos, mit und ohne Zufahrtsberechtigung. Fahrräder, mit und ohne Anhänger, Lastenräder und E-Roller, ach ja, Fußgänger nicht zu vergessen!

Zwar mag die Fußgängerzone oftmals wie ausgestorben erscheinen oder an die Zeit der Lockdowns erinnern, doch zeitweise treffen an verschiedenen Stellen nahezu alle aufeinander. Wodurch sich eine Verengung der „Fahrbahn“ bzw. des Gehwegs ergeben kann. Gemeinsame Fuß- und Radwege sind wegen der verschiedenen Geschwindigkeiten schwierig.

Bei der beobachteten Situation trafen die 4 Radfahrer auf 2 Autos in der Fußgängerzone sowie auf einige Fußgänger. Dieser kurze Moment verdeutlichte gut, die obere Hauptstraße ist als Schnellradweg nicht geeignet. Weder bergauf noch bergab!

Einige Fußgänger sowie einige Vertreter des Wieslocher Einzelhandels äußern ihre Sorge über die Sicherheit in der Fußgängerzone, da sie befürchten, dass die Anwesenheit von Radfahrern zu Unfällen und Konflikten führen könnte. Sie argumentieren, dass die Fußgängerzone als ein Bereich konzipiert wurde, der ausschließlich den Fußgängern vorbehalten sein sollte, um eine sichere Umgebung zum Flanieren und Einkaufen zu gewährleisten. Die Einführung von Radfahrern und E-Rollern könnte zu einer Vermischung der Verkehrsteilnehmer und damit zu einer erhöhten Gefahr für Fußgänger führen.

Ein weiterer Punkt, der von einigen Fußgängern angeführt wird, ist der Komfortverlust in der Fußgängerzone. Sie befürchten, dass die Präsenz von Radfahrern zu einer Einschränkung des freien Gehens führen könnte, da sie ständig auf Radfahrer achten und möglicherweise zur Seite treten müssen. Dies könnte den entspannten Charakter der Fußgängerzone beeinträchtigen und zu Unannehmlichkeiten für die Fußgänger führen.

Auch in weiteren Bereichen der Wieslocher Innenstadt und der Fußgängerzone konnten wir Gefahrensituationen beobachten und so manche brenzlige Situation miterleben. Besonders gefährliche Situationen ergeben sich auch in der Rathausgasse und der Pfarrstraße.

 

Mit der Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer und E-Roller-Nutzer geht die Stadt Wiesloch einen mutigen Schritt in Richtung Abschaffung der Fußgängerzone. Nun liegt es in der Verantwortung aller Verkehrsteilnehmer, mit gegenseitigem Verständnis und Rücksichtnahme diese neue Situation, konfliktfrei und vor allem unfallfrei zu meistern.

Das scheint jedoch wenig realistisch, so zumindest meine subjektive Empfindung. Denn den Menschen steht oft ihr eigenes Ego im Weg.

Wer ist für die Sicherheit in der Fußgängerzone verantwortlich?

Die Sicherheit in der Fußgängerzone ist eine gemeinsame Verantwortung von Fußgängern, Radfahrern und der Stadtverwaltung. Fußgänger sollten achtsam sein und auf den Verkehr achten, während Radfahrer die Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten und Rücksicht auf Fußgänger nehmen sollten. Die Stadtverwaltung Wiesloch ist dafür verantwortlich, klare Verkehrsregeln und -schilder bereitzustellen sowie die Infrastruktur zu verbessern, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Text und Fotos: Robert Pastor

Folgende Beiträge zum Thema Radfahrer in der Fußgängerzone könnten Sie auch interessieren:

Ein Bericht aus dem Jahr 2019.

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