Die Stadt Walldorf will auch in den kommenden Jahren ihren Beitrag dazu leisten, dass Kinder Schwimmen lernen.
Deshalb hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, das 2022 neu aufgelegte Programm für den kostenlosen Eintritt in die Bäderanlagen für Kinder bis zum Alter von zehn Jahren weiterzuführen.
Allerdings wird das in modifizierter Form geschehen: Der freie Eintritt in Form einer Dauerkarte gilt ab 2023 für das Kind sowie eine Begleitperson nur für ein Jahr – wer das Programm ab 2023 einmal in Anspruch genommen hat, kann das nicht erneut tun. Da der Gemeinderat darin einen Neustart sieht, können aber alle, die bereits 2022 dabei waren, nun noch einmal in den Genuss kommen. Für die Begleitperson wird ein nicht personalisiertes Ausweis-Dokument zur Verfügung gestellt.
Der kostenlose Eintritt ist zudem maximal einmal pro Tag je Karte möglich, im Freibad ganztägig, im Hallenbad in Form des Zwei-Stunden-Tarifs.
Mit dem Beschluss folgte der Gemeinderat der Empfehlung der Verwaltung, die darauf hingewiesen hatte, dass Kinder, wenn sie einmal Schwimmen gelernt und dies auch vertieft haben, den Gutschein und das Angebot in Folgejahren nicht mehr benötigen. „Wer einmal Schwimmen gelernt hat, kann dies, verlernt es nicht und muss nicht jedes Jahr neu freien Eintritt erhalten, um wieder Schwimmen zu lernen“, heißt es dazu in der Vorlage zur Sitzung.
Angesichts der Zahlen – 968 Familien haben vom Angebot Gebrauch gemacht, 2910 Dauerkarten (1020 für Kinder ab dem vierten Lebensjahr, 1890 für Eltern) wurden produziert, das entspricht etwa zwei Dritteln des berechtigten Personenkreises von rund 4400 Personen – habe man schon 2022 einen großen Teil der Kinder erreicht, bei denen man nun davon ausgehen könne, dass sie Schwimmen gelernt haben.
Damit ergibt sich künftig rein rechnerisch pro Jahr ein neuer Bedarf für je einen Jahrgang mit ungefähr 150 Kindern. Alle Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind im AQWA ohnehin kostenfrei. Das AQWA hatte zudem darauf hingewiesen, dass die Begleitung durch ein Elternteil ausreichend ist – mit dem bisherigen Programm hatten beide Eltern freien Eintritt. Unberührt von den Änderungen bleiben alle Leistungen des Walldorf-Passes.
Im Bericht des AQWA war auch auf zahlreiche Fälle von Missbrauch des Angebots hingewiesen worden. So seien Dauerkarten direkt nach Verlassen des Bades an unberechtigte Dritte weitergegeben worden, von älteren Geschwistern bis hin zu Großeltern oder Bekannten. Das Schuldbewusstsein sei gering gewesen. Letztlich habe man in 15 Fällen die Karten eingezogen. Die Dunkelziffer ist allerdings laut AQWA weit höher. Dass es aufgrund der hohen Nachfrage bei der Kartenproduktion und -ausgabe zu Wartezeiten von bis zu 30 Minuten gekommen war, sei ebenfalls „auf Unverständnis“ gestoßen, bedauert das AQWA.
Kinder bis zum Alter von zehn Jahren erhalten auch 2023 kostenlosen Eintritt in den AQWA-Bäderpark – ein Beitrag der Stadt, damit Kinder Schwimmen lernen. Das Foto stammt von der Freibad-Eröffnung im Jahr 2022.
Text: Stadt Walldorf
Archiv-Foto: Pfeifer