Sicherlich bietet es sich an, eine leer-stehende Immobilie dadurch sinnvoll zu nutzten, indem man sie einfach vermietet. Im besten Fall findet man dafür Menschen, die die Miete auch pünktlich zahlen und das Objekt auch sorgfältig behandeln und pflegen. Viele Menschen besitzen eine Immobilie, die sie selber aus den unterschiedlichsten Gründen nicht selber nutzen wollen oder können. Sei es nun ein Apartment, ein Haus oder auch zum Beispiel eine Ferienwohnung. Warum also diese Objekte einfach leer stehen lassen, wenn sie selber nur selten oder eben gar nicht benötigt werden? Eine Vermietung liegt also daher recht nahe.
Auch, wenn die Vermietung die nächstliegende Entscheidung zu scheinen mag, nicht ganz unbegründet fürchten viele diesen Schritt wegen der zahlreichen schlechten Erfahrungen, die so manch einer damit schon machen musste. Ein Schreckenswort in diesem Zusammenhang ist Mietnomaden. Diese Menschen zahlen die Miete nicht, verwüsten oft noch zusätzlich die Wohnung und verschwinden einfach, ohne, dass man sie zur Verantwortung ziehen kann. Es kann also gar nicht so einfach sein, gute und zuverlässige Personen zu finden, den man für längere Zeit seine Immobilie gegen Miete anvertrauen möchte.
Probleme, die immer wieder auftauchen
Natürlich soll hier nicht generell das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern schlecht geredet werden. So wie es vertrauenswürdige und zuverlässige Mieter gibt, gibt es auch schlechte Vermieter, die nur möglichst eine hohe Miete abkassieren möchten. Viele Mietverhältnisse sind sicherlich auch harmonisch und beide Seiten schätzen sich gegenseitig sehr. Doch bietet das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern ein hohes Konfliktpotenzial. Neben den bereits erwähnten Mietnomaden kann es immer wieder Konflikte beispielsweise wegen ausstehender Mietzahlungen, Unstimmigkeiten bei Nebenkostenabrechnungen und Kündigungen aufgrund von Eigenbedarf geben. Für den Vermieter kann daher der Abschluss einer Vermieterrechtsschutz-Versicherung eine sehr sinnvolle Maßnahme sein. Vor einem Abschluss sollte aber vorher ein Vermieterrechtsschutz Vergleich vorgenommen werden. Denn wie bei jeder Versicherung kann es auch hier Unterschiede bei den Leistungen und Beiträgen geben. Ein entsprechender Vermieterrechtsschutz Vergleich ist daher nur anzuraten.
Schlüsselrückgabe bei Auszug
Wenn ein Mieter aus einer Mietwohnung auszieht, muss er alle Schlüssel zurückgeben. Wenn er hat selber welche anfertigen lassen, auch diese. Dafür kann er allerdings die aufgewendeten Kosten verlangen. Wenn man die Kosten der Zusatzschlüssel nicht zahlen will, kann der Mieter diesen Schlüssel im Beisein des Vermieters unbrauchbar machen. Bei Fehlen des Schlüssels müssen die Kosten für den Ersatz durch den Mieter erstattet werden. Bei Verlust eines Schlüssels kann der Vermieter die Kosten für den Einbau eines neuen Schlosses verlangen, sofern damit gerechnet werden kann, dass der verloren gegangene Schlüssel missbraucht wird.
Rücksichtnahme bei der Balkonnutzung kann erwartet werden
Wenn der Mietvertrag nichts anderes geregelt hat, kann ein Mieter am Balkon Blumenkästen aufhängen. Nur sollten diese so angebracht sein, dass die Regenabflüsse nicht durch herabfallende Blätter verstopft werden. Passanten und übrige Hausbewohner dürfen dadurch nicht gefährdet werden. Das Anbringen eines Netzes am Balkon, damit Katzen gesichert sind, übersteigt jedoch die vertragliche Nutzung der Wohnung. Wiederum kann der Mieter schon berechtigt sein, am Balkongeländer einen Sichtschutz bis zur Höhe des Handlaufs anzubringen. Die Voraussetzung ist aber, dass die Außenfassade durch den Sichtschutz nicht optisch verunstaltet wird.