Sandhausen/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 38-jährigen polnischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.
Der Beschuldigte soll am Samstag (08.09.2018) gegen 2 Uhr in einer Wohnung in Sandhausen-Bruchhausen im Verlauf eines Streitgesprächs mit einem Küchenmesser auf einen 17-jährigen polnischen Jugendlichen eingestochen haben. Hierbei erlitt der Geschädigte eine seitliche Stichwunde am Oberkörper, die in einer Klinik versorgt werden musste. Der Beschuldigte stand zum Tatzeitpunkt erheblich unter dem Einfluss von Alkohol, ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,8 Promille.
Der 38-jährige polnische Staatsangehörige, ohne festen Wohnsitz in der BRD, wurde am Sonntag dem Bereitschaftsrichter beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Dieser erließ gegen den Mann Haftbefehl wegen Fluchtgefahr, anschließend wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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