„Was Sie über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung wissen sollten“
Vortrag am 29. April in Nußloch Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen.
Selbst nahe Angehörige sind hierzu jedoch gesetzlich nicht befugt. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte am Mittwoch, dem 29. April, in Nußloch informieren.
Die Veranstaltung, zu der die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises und der Betreuungsverein ARV Rhein-Neckar die Bevölkerung herzlich einlädt, findet um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus der Gemeinde Nußloch (1. OG), Carl-Metz-Straße 2, statt.
Als Ansprechpartnerin zur Beantwortung individueller Fragen steht Frau Meny vom Betreuungsverein ARV Rhein-Neckar vor Ort zur Verfügung.
Der Eintritt ist frei; es wird allerdings um vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 06221 522 1440 oder per Mail an [email protected]<mailto:[email protected]> gebeten.