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OBSTBAUM – UND STRAUCHPFLANZAKTION 2019

5. Oktober 2019 | Leitartikel, Natur & Umwelt, Photo Gallery

Streuobstwiesen zu erhalten, Hausgärten zu lebenswerten Räumen für Tiere und Menschen zu machen, Insekten vor dem Verschwinden zu bewahren, Bäume wachsen zu sehen und eigenes Obst genießen, das alles ist möglich mit dem Erwerb, der Pflanzung und Pflege von hochstämmigen Obstbäumen.

2019 wird deshalb durch die Umweltschutzabteilung der Stadt Wiesloch wieder eine Hochstammpflanzaktion durchgeführt. Hochstämmige Obstbäume in robusten, altbekannten Sorten und standortheimische, für unsere Insekten und Vögel wichtige Sträucher, können zu sehr attraktiven Preisen für Feldflur und Hausgarten bestellt werden:

Ausschließlich auf Wieslocher, Schatthäuser, Baiertaler und Frauenweiler Gemarkung können für nur 15 Euro Eigenbeteiligung pro Obst-Hochstamm bis zu 10 Bäume pro Bestellung erworben werden.

Es gibt Hochstämme von Apfel (132 Sorten), Birne (58 Sorten), Zwetschgen und Pflaumen (24 Sorten), Süßkirsche (17 Sorten), Sauerkirschen (3 Sorten), Mirabellen (4 Sorten) und Renekloden (3 Sorten).

Auch Walnussbäume (15 Euro für einen Sämling, 35 Euro für eine Veredelung) und die traditionell im Kraichgau für die Mostherstellung nützlichen, wärmetoleranten und schönen Speierlinge (Sorbus domestica) (15 Euro) stehen zur Auswahl.

Standortgerechte und standortheimische (autochthone) Sträucher sind für je 4 Euro und maximal 25 Pflanzen (nur als Artenmischung) zu erhalten.

Zur Auswahl stehen: Haselnuss, Roter Hartriegel, Weißdorn, Hundsrose, Faulbaum, Kreuzdorn, Schlehe (Schwarzdorn), Schwarzer Holunder, Liguster, Pfaffenhütchen, Gemeiner und Wolliger Schneeball, Gemeine Heckenkirsche und Kornelkirsche.

Mit dem Pflanzen dieser Gehölze leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt (Biodiversität) unserer Heimatgemarkung und können die Früchte Ihrer Arbeit selbst ernten und zu lukullischen Köstlichkeiten werden lassen!

Umfangreiche Sortenlisten mit genaueren Informationen sowie Bestellzettel gibt es im Rathaus Wiesloch, Marktstraße 13 ab 10.10.2019, an der Zentrale im Erdgeschoss sowie im Zimmer 011 (Eingang Röhrbuckel) oder telefonisch bei Monika Stein, Tel.84-350 jederzeit mit Anrufbeantworter oder per e-mail [email protected] und bei Kaja Böttcher (FÖJ), Tel. 06222 84-295.

In Baiertal und Schatthausen können Bestellzettel und Sortenlisten in den Ortsverwaltungen abgeholt werden. Dort ist jeweils auch die Eigenbeteiligung zu bezahlen. Es gibt dann dort Ausgabegutscheine für die Abholung in der Baumschule.

In der Baumschule kann nicht bezahlt werden!

Die Sortenlisten und Bestellzettel können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Wiesloch (www.wiesloch.de) unter „Über Wiesloch à Umwelt & Natur à Baumpflanzaktion“  im „Downloadbereich“ heruntergeladen werden.

Ausgabetermin an der Stadtgärtnerei ist Samstag, 09.11. 2019 von 9.00 -11.30 Uhr. Dort kann ebenfalls direkt bezahlt werden.

Die Bestellungen müssen bis spätestens 25. Oktober 2019 im Rathaus oder den Ortsverwaltungen eingegangen sein.

Selbstabholer sollten sich 4 Tage vor dem gewünschten Abholtermin mit der Baumschule in Verbindung setzen (Tel. 06226-784320).

Spätestens bis Samstag,14. 12. 2019 müssen die Bäume und Sträucher in Mauer abgeholt sein!

Wichtige Voraussetzungen für Teilnehmer sind:

  • Bestellen Sie bitte nur dann Bäume, wenn Sie die notwendige Pflege (mehrfaches Wässern in den ersten Sommern, Erziehungsschnitt, Baumscheibe hacken etc.) gewährleisten können
  • Nachbarschaftskonflikte sollten vorher ausgeschlossen sein.
  • Die Grenzabstände betragen im Außenbereich für Steinobst bis 4 m Höhe

     2 m, für höhere Bäume 3 m, für stark wüchsiges Kernobst 2 m.

  • In ausgewiesen Reblagen gilt der doppelte Abstand. Für Sträucher und Hecken beträgt der Grenzabstand bis zu einer Höhe von 1.80 m 0.50 m. Höhere Sträucher müssen einen der Mehrhöhe entsprechenden größeren Grenzabstand bekommen
  • Im Innenbereich gilt für Kern- und Steinobstbäume auf schwach und mittelstark wachsender Unterlage bis 4 m Höhe ein Grenzabstand von 1 m. Es empfiehlt sich jedoch, mindestens 3m Abstand zu halten.
  • Höhere Obstbäume müssen 3 m Abstand haben, Obstbäume auf stark wachsenden Unterlagen und veredelte Walnussbäume 4 m, unveredelte Walnussbäume 8 m.

Bei unserer Aktion können nur Hochstämme, keine Halbstämme, bestellt werden! 

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