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Notfallpraxis Wiesloch schließt zum 30. Juni 2016

26. Juli 2015 | > Wiesloch, Das Neueste

Notfallpraxis Wiesloch schließt zum 30. Juni 2016

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wird die Notfallpraxis zum 30. Juni 2016 schließen. Die Notfallpraxen in Eberbach, Heidelberg, Schwetzingen, Kirrlach und Sinsheim werden die Patienten aus Wiesloch künftig mitversorgen. Die Bürgerinnen und Bürger können frei wählen, welche Notfallpraxis sie in Anspruch nehmen wollen. Selbstverständlich wird auch weiterhin überall ein Fahrdienst für die notwendigen Hausbesuche zur Verfügung stehen.

Dr. Johannes Fechner, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, begründet die Schließungen: „Im Rahmen unserer Reform des Notfalldienstes haben wir immer darauf hingewiesen, dass die KVBW dort, wo es möglich ist, eine Anbindung der Notfallpraxis an ein Krankenhaus anstrebt. Ausnahmen kann es nur geben, wenn eine Notfallpraxis für die Versorgung unerlässlich ist, etwa weil kein Krankenhaus zur Verfügung steht. Das ist in Wiesloch nicht der Fall. Die Bürger haben in vertretbarer Entfernung fünf Notfallpraxen, die für die Versorgung bereit stehen. Zudem wurde die Notfallpraxis Wiesloch im Vergleich zu anderen Notfallpraxen in relativ geringem Umfang in Anspruch genommen. Eine Weiterführung wäre daher nicht vertretbar.“

Die KVBW hat in den Jahren 2013 und 2014 den ärztlichen Notfalldienst in Baden-Württemberg grundlegend reformiert. Das neue Konzept der KVBW setzt auf zentrale Notfallpraxen am Krankenhaus, um die Notfallambulanzen zu entlasten und Synergieeffekte zu nutzen. Damit hat die KVBW bereits das umgesetzt, was die Bundesregierung nun mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (§75 Absatz 1b) fordert: Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen den Notdienst auch durch Kooperation und eine organisatorische Verknüpfung mit zugelassenen Krankenhäusern sicherstellen.

Bei der Reform des Notfalldienstes hat die KVBW zunächst dort Notfallpraxen gegründet, wo bisher noch keine Notfallpraxen existierten. In einem zweiten Schritt werden nun die seit Jahren bestehenden Strukturen den neuen Rahmenbedingungen angepasst und wirtschaftlich gestaltet. Für das Jahr 2016 ist vorgesehen, mit den Notfallpraxen Schwetzingen und Heidelberg ans Krankenhaus umzuziehen.

Telefonisch ist der allgemeinärztliche Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg unter der kostenlosen Rufnummer 116117 zu erreichen. Zu den Öffnungszeiten können Patienten ohne vorherige Anmeldung direkt in die Notfallpraxen der niedergelassenen Ärzte kommen:

Notfallpraxis Eberbach:
an der GRN-Klinik Eberbach, Scheuerbergstr. 3, 69412 Eberbach
Samstag und/Sonntag von 8 Uhr bis Montag 7 Uhr
Feiertag 8 Uhr bis Folgetag 7 Uhr

Notfallpraxis Schwetzingen:
Markgrafenstr. 2/9, 68723 Schwetzingen
Freitag 19 Uhr bis Mo 7 Uhr
Feiertag 8 Uhr bis Folgetag 7 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr
Mittwoch 13 Uhr bis Folgetag 7 Uhr

Notfallpraxis Sinsheim:
An GRN-Klinik Sinsheim, Alte Waibstadter Str. 2, 74889 Sinsheim
Freitag 19 Uhr bis Montag 7 Uhr
Feiertag 8 Uhr bis Folgetag 7 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr
Mittwoch 13 Uhr bis Folgetag 7 Uhr

Notfallpraxis Kirrlach:
Rheinstr. 28, 68753 Waghäusel-Kirrlach
Freitag 19 Uhr bis Sonntag 23 Uhr

Notfallpraxis Heidelberg:
Alte Eppelheimer Str. 35, 69115 Heidelberg Öffnungszeiten:
Wochenende Fr 19 Uhr bis Mo 7 Uhr
Feiertage Vortag 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr
Mo, Di, Do 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr
Mi 13 Uhr bis Folgetag 7 Uhr

Kinder-Notfallpraxis Heidelberg:
Am Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, Im Neuenheimer Feld 430,
69120 Heidelberg
Mittwoch 16 – 20 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen 9 – 22 Uhr
Rufnummer des kinderärztlichen Notfalldienstes: 01806 622122

Wiesloch, erstellt am 17. Juli 2015

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