Nicht bestimmungsgemäße Nutzung öffentlicher Papierkörbe verursacht zunehmenden Aufwand
Wie hier am Bahnweg beim Bauhofparkplatz werden öfters Gartenabfälle neben den öffentlichen Papierkorb einfach abgestellt.)
Das Stadtreinigungsteam des Bauhofes sieht sich immer häufiger mit der missbräuchlichen Nutzung von öffentlichen Mülleimern konfrontiert, ob-wohl dies nach der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Wiesloch einen Verbotstatbestand darstellt und mit einem Bußgeld ge-ahndet werden kann. Leider sind die Verursacher in den seltensten Fällen zu ermitteln. Dies ist nur möglich, wenn zum Beispiel das Vergehen direkt beobachtet oder gemeldet wird, oder sich in den Hinterlassenschaften Rückschlüsse auf die Adresse des Verursachers ergeben. Es gibt aber Schwerpunkte, wo bequeme Zeitgenossen regelmäßig versuchen ihren privaten Müll an öffentlichen Plätzen loszuwerden. Dies ist auf den Friedhöfen der Fall, wo der private Müll einfach von zu Hause mitgebracht und in die Sammelcontainer geworfen wird oder im Bereich der Kleingärten am jüdischen Friedhof sowie bei der ehemaligen Post, wo regelmäßig versucht wird zu Lasten der Allgemeinheit die Plastiksäcke, Töpfe und dergleichen zu entsorgen, die kostenlos in der eigenen Wert-stofftonne entsorgt werden könnten.
Für die Stadt sind die Entsorgungskosten und der damit verbundene Ar-beitsaufwand für diesen unerwünschten „Beifang“ nicht unerheblich und in zunehmendem Maße auch eine finanzielle Belastung, weil eine Mülltrennung dann nicht mehr möglich ist und alles teuer als Restmüll zu entsorgen ist.
Stadt Wiesloch
Foto Stadt Wiesloch