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Neues Bundesmeldegesetz – Veröffentlichung von Ehe- und Altersjubiläen

25. Oktober 2015 | > Wiesloch, Das Neueste

stadt wieslochZum 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Eine Änderung betrifft u. a. die Veröffentlichung von Daten zu Ehe- und Altersjubiläen in der Presse.

Bisher veröffentlichte die Stadt Wiesloch die Daten ab dem 70. Geburtstag jährlich, sofern die Betroffenen nicht widersprochen hatten. Zukünftig dürfen Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag nur noch in 5-Jahres-Schritten veröffentlicht werden (also 70., 75., 80. Geburtstag usw.).

Erst ab dem 100. Geburtstag darf wieder eine jährliche Veröffentlichung erfolgen. Ehejubiläen werden wie bisher ab der Goldenen Hochzeit veröffentlicht.

Darüber hinaus ehrt der Ministerpräsident mit einer Glückwunschurkunde Ehejubilare ab dem 50. Hochzeitstag sowie Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 90. und 100. Lebensjahres. Hierzu werden die Daten der Jubilare an das Staatsministerium weitergeleitet.

Wer der Veröffentlichung seiner Daten in der Presse bzw. der Weiterleitung seiner Daten an das Staatsministerium widersprechen möchte, kann dies wie folgt beantragen: persönlich im Bürgerbüro oder in den Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen, per E-Mail unter [email protected] oder schriftlich an Rathaus Wiesloch, Bürgerbüro, Marktstr. 13, 69168 Wiesloch.

Im Internet www.wiesloch.de steht ab November auch ein entsprechendes Formular bereit.

 

Quelle: Stadt Wiesloch

 

 

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