Anmeldestichtag am 15.September 2016
Online- Anmeldeverfahren an Kindertagesstätten
In Wiesloch gibt es ein vielfältiges Angebot an Kindertagesstätten mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und Betreuungsangeboten.
Für die Vormerkung eines Betreuungsplatzes bietet die Stadt Wiesloch seit Oktober 2015 das Online-Portal „Zentrale Vormerkung“ zur Anmeldung eines Betreuungsbedarfs an.
Vor der Angabe ihres Betreuungswunsches sollten sich die Eltern über die speziellen Angebote und Betreuungszeiten informieren. Das geht am besten bei einem Besuch in den einzelnen Kindertagesstätten, Aber auch die Homepage der Stadt Wiesloch bietet hier eine gute Entscheidungsgrundlage.
(www.wiesloch.de/ Familie und Bildung/ Kinder, Jugend, Familien/Kindertagesstätten)
„Die Einrichtungsleitungen wünschen sich, Sie und Ihr Kind in einem persönlichen Gespräch kennenzulernen. Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin in der Einrichtung Ihrer Wahl. Anschließend können Sie die Kita-Vormerkung elektronisch vornehmen. Dabei können Sie bis zu drei Einrichtungen auswählen“, so Silke Röntgen, Verantwortliche für die Kindertagesstätten bei der Stadtverwaltung Wiesloch.
Beim neuen Online- Verfahren entfallen die klassische „Anmeldewochen“ mit festen Besuchszeiten, wie in den Vorjahren war. Jederzeit können nun die Kinder über das Online-Verfahren vorgemerkt werden.
Folgendes Schema gilt für alle Betreuungswünsche (U3 und Ü3):
Letzter Anmeldestichtag in 2016: 15. September 2016
Alle Kinder, die bis zu diesem Zeitpunkt im zentralen Online-Verfahren vorgemerkt sind UND einen Aufnahmewunsch vom 01.01.2017 bis einschließlich 30.04.2017 haben, werden bei der Platzvergabe berücksichtigt und erhalten anschließend ihre Zu- oder Absage. Durch Nachrückverfahren kann sich dieser Prozess bis Ende Oktober 2016 erstrecken.
Im Jahr 2017 sind 3 Anmeldestichtage für 3 Aufnahmezeiträume geplant:
- Januar 2017 für Aufnahmewünsche von Mai – August 2017
- Mai 2017 für Aufnahmewünsche von September – Dezember 2017
- September 2017 für Aufnahmewünsche von Januar – April 2018
Stichtag verpasst?
Eltern, die durch Zuzug oder andere Gründe den Anmeldestichtag verpasst haben, können ihr Kind auch jederzeit online vormerken und nehmen dann am Nachrückverfahren teil bzw. werden bei der Bearbeitung des folgenden Anmeldestichtags mit berücksichtigt.
Wenn das Kind sowohl für eine U3- als auch für eine Ü3-Betreuung vorgemerkt werden soll, sind zwei verschiedene Vormerkungen anzulegen („weitere Vormerkung erfassen“).
Bei mehreren Kindern legt man für jedes einzelne Kind eine eigene Vormerkung an („weitere Vormerkung erfassen“).
Auch für Eltern, die keine Möglichkeit haben am elektronischen Zentralen Vormerkverfahren teilzunehmen gibt es natürlich eine andere Lösung: Diese können ihre Kinder auch direkt in einer Kindertageseinrichtung vormerken lassen. Die Einrichtungen geben Ihre Daten dann ebenfalls in die zentrale Vormerkliste ein.
Finanzielle Unterstützung
Es besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises einen Antrag auf Übernahme des KiTa-Beitrages zu stellen. Anträge hierfür erhält man im Bürgerbüro der Stadt Wiesloch, in den Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen oder direkt beim Jugendamt (auch zum herunterladen auf der Homepage des Landratsamtes www.rhein-neckar-kreis.de).
Empfänger von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II, „Hartz IV“) können diese Übernahme beim Sozialamt beantragen.
Ebenso können weitere Vergünstigungen (z.B. Mittagessen) über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden. Anträge hierfür erhält man im Bürgerbüro der Stadt Wiesloch oder in den Ortsverwaltungen Baiertal und Schatthausen.
Quelle: Stadt Wiesloch