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Natura-2000-Managementplan für das Vogelschutzgebiet

10. Januar 2025 | Das Neueste, Informationen, Natur & Umwelt

Natura-2000 Managementplan für das Vogelschutzgebiet „Schwetzinger und Hockenheimer Hardt“

Das Vogelschutzgebiet „Schwetzinger und Hockenheimer Hardt“ ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000. Ziel dieses Netzwerks ist, das europäische Naturerbe zu schützen und die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Für dieses Gebiet wird im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein Managementplan erstellt.

Auslegung des Planentwurfs vom 13. Januar bis 10. Februar 2025

Das rund 1.435 Hektar große Natura 2000-Gebiet „Schwetzinger und Hockenheimer Hardt“ liegt als zusammenhängender Waldkomplex zwischen Hockenheim und Walldorf im Rhein-Neckar-Kreis und ist Teil des größten Binnendünengebiets Süddeutschlands. Lichte Kiefernbestände, im Wechsel mit dichteren Laubwäldern, sind in einigen Bereichen durch markante, offene bis bewaldete Sanddünen geprägt. Die für den Naturraum charakteristischen Binnendünen und lockeren Baumbestände der Hardt beherbergen europaweit gefährdete Vogelarten wie den gut getarnten Ziegenmelker, der sich vor allem in der Dämmerung durch seine schnurrende Stimme bemerkbar macht. Auf Offenflächen und Rodungsinseln lassen sich Heidelerchen bei ihrem Singflug beobachten. Doch auch andere Vogelarten, wie der Wespenbussard, der Schwarzmilan oder der Baumfalke finden in der Hardt geeignete Bruthabitate.

W E R B U N G


Ziele, Maßnahmen und öffentliche Beteiligung

Im Managementplan für das Vogelschutzgebiet wurden Vogelarten erfasst, die von europäischer Bedeutung sind. Für jede dieser Vogelarten werden Ziele formuliert und Maßnahmen vorgeschlagen. Sie dienen dazu, Vorkommen dieser besonderen Tierarten zu erhalten sowie die Entwicklung der Tierarten zu unterstützen. Die gesammelten Informationen sind in einem Textteil beschrieben sowie auf fünf Karten flächengenau dargestellt.

Im Oktober 2024 wurde der Entwurf des Managementplans in einem Gremium aus Interessensvertretungen der Gemeinden, Verbände und Behörden vorgestellt und diskutiert. Der Managementplan kann nun von der Öffentlichkeit in der Zeit vom 13. Januar bis 10. Februar 2025 im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-aktuelle-auslegung eingesehen werden. Ebenso ist er in Papierform an folgenden Orten während der ortsüblichen Öffnungszeiten und nach vorheriger telefonischer Anmeldung einsehbar:

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz,
2. OG, neben Zimmer 225, Muthstr. 4, 74889 Sinsheim

Regierungspräsidium Karlsruhe,
2. OG, Zimmer 327, Karl-Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe

Bürgerbeteiligung und Einreichung von Stellungnahmen

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Kommunen und Interessenvertreter werden gebeten, Vorschläge oder Anregungen einzubringen. Die Stellungnahmen können bis spätestens 24. Februar 2025 unter dem Betreff „6617-441 Managementplan“ an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege, 76247 Karlsruhe oder per E-Mail an: [email protected] gesendet werden. Später eingehende Stellungnahmen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Aus den Stellungnahmen sollte hervorgehen, auf welche Flächen im Vogelschutzgebiet man sich bezieht. Hilfreich ist hier die Angabe der Flurstücks-Nummer sowie des Gemeinde- und Gemarkungsnamens oder die Markierung der angesprochenen Fläche auf einem Kartenausschnitt. Darüber hinaus sollte die Stellungnahme die Anschrift des Einsenders enthalten.

Ansprechpartner für weitere Informationen:

Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege,
Anja Leyk-Anderer, Telefon 0721/926-4370;
Tobias Lepp, Telefon 0721/926-7701;
Lisa Hannemann, Telefon 0721/926-4348;
Email [email protected]
Weitere Informationen unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt5/ref56/natura2000/schwetzinger-und-hockenheimer-hardt/
Weitere Informationen zu Natura 2000 unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref56/Natura2000/Seiten/default.aspx; https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/europaeische-naturschutzrichtlinien

Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe

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