(zg) In vielen Haushalten fallen gelegentlich Produkte an, die umweltgefährdende Stoffe enthalten. Bei der Schadstoffsammlung der AVR können diese Stoffe umweltgerecht entsorgt werden.
Am Mittwoch, den 06. Februar 2013 können die Bürgerinnen und Bürger Schadstoffe von 15.30 bis 18.00 Uhr bei der Erdaushub- und Bauschuttdeponie Wiesloch, Parkstr. 6, beim Umweltmobil der AVR abgeben.
Schadstoffe, wie flüssige Farben und Lacke (außer Dispersionsfarben), Pinselreiniger, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Pflanzenspritzmittel, Rostschutzmittel, Spraydosen mit Restinhalt, Reinigungsmittel etc. aus Haushalten können bei der Schadstoffsammlung der AVR in haushaltsüblichen Mengen abgeben werden.
Die Schadstoffe sollten aus Sicherheitsgründen in der Originalverpackung angeliefert werden und auslaufsicher verpackt sein, außerdem dürfen die einzelnen Gebinde nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 30 l sein.
Leere Farb-, Lackdosen und -eimer sowie leere Spraydosen gehören in die Grüne Tonne plus.
Aufgrund vermehrter Anfragen weist die AVR ausdrücklich darauf hin, dass Dispersionsfarben (Wandinnenfarben) nicht beim Umweltmobil angenommen werden. Diese Farben sind ausgehärtet über die Restmülltonne zu entsorgen, da sie schadstoffarm und lösemittelfrei sind. Die leeren Behälter können über die Grüne Tonne plus entsorgt werden. Die Farben müssen ausgehärtet sein, nicht flüssig!
Autobatterien (Bleiakkumulatoren) unterliegen einer Pfandpflicht und werden vom Handel zurückgenommen. Aus diesem Grund können sie nicht beim Umweltmobil abgeliefert werden.
Altöl wird ebenfalls nicht bei der Schadstoffsammlung angenommen, da dies einer Sonderentsorgung zugeführt werden muss. Hier besteht eine Rücknahmepflicht für den Handel, Tankstellen nehmen ebenfalls Altöl an.
Die Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises mbH (AVR) bittet die Bevölkerung, Schadstoffe nur zu den angegebenen Terminen beim Personal des Schadstoffmobils abzugeben, um Gefährdungen für spielende Kinder und die Umwelt zu vermeiden.
Quelle: AVR