Im Lockdown haben viele Menschen die Natur wieder für sich entdeckt, sie tanken Kraft beim Spazierengehen, allein oder in Gesellschaft. Dies sorgt auch für eine starke Zunahme der Besuche in unseren Naturschutzgebieten, ob mit Kinderwagen, Hund, Fahrrad oder sogar mit Schlittschuhen.
Den NABU Wiesloch erreichte dieser Tage der Hinweis, dass im Naturschutzgebiet „Hochholz-Kapellenbruch“ (südlich der A6) bis zu 80 PKWs parkten, deren Insassen eine Eisfläche auf einer geschützten Nasswiese zum Schlittschuhfahren nutzten.
Erholungsuchende sind auch in Naturschutzgebieten willkommen. Dabei muss aber mehr Rücksicht auf die wildlebende Tiere genommen werden als in der restlichen freien Landschaft, denn in Naturschutzgebieten leben auch besonders seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten:
• man darf im Schutzgebiet nicht mit dem Auto fahren oder parken,
• man darf die Wege nicht verlassen,
• Hunde müssen an die Leine,
• und das Fliegenlassen von Drohnen und Drachen ist nicht erlaubt.
Das alles steht in der Verordnung des Naturschutzgebiets, nachzulesen auf der Homepage der LUBW. Diese Verordnungen sind genau wie die Straßenverkehrsordnung Teil unserer Rechtsordnung, entsprechend sind Zuwiderhandlungen Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten. Es kann also ein „Knöllchen“ geben, wenn man im NSG den Hund laufen oder eine Drohne fliegen lässt – oder eben den Weg verlässt, um eine Eisfläche zu betreten.
Einmal ganz abgesehen davon, dass es ja ernsthafte Gründe des Infektionsschutzes gibt, warum die Eishalle derzeit nicht geöffnet hat: So ein Vorkommnis ist für die Natur keine Bagatelle. Die Nahrungssuche ist für die wilden Tiere im Winter besonders beschwerlich und nach und nach kommen jetzt auch die Vögel aus ihren Überwinterungsgebieten und suchen Brutreviere.
Gestern wurde z. B. der erste Trupp Kiebitze in diesem Jahr in Wiesloch gesichtet. Sie leben und brüten auf sumpfigen Flächen, suchen also gezielt das Bruch auf. Werden sie durch Autos, Querfeldein-Geher, Hunde oder Drohnen ständig verscheucht, fällt die Brut 2021 aus. Das darf nicht sein!
Der NABU freut sich, dass die zuständige Naturschutzbehörde beim Rhein-Neckar-Kreis sich des Problems annimmt. Verstöße können dort gemeldet werden und werden von dort an die Polizei weitergegeben. Noch mehr freuen wir uns, wenn die Schutzgebietsverordnung eingehalten wird und Kiebitz, Feldlerche und Co. hier in Ruhe rasten, Nahrung suchen und ihre Jungen aufziehen können.