Beim Amtsgericht Wiesloch werden die bisherigen Maßnahmen zur Eingrenzung des Corona-Virus weitestgehend aufrechterhalten.
Der Sitzungsbetrieb wird zum 04.05.2020 wiederaufgenommen, d.h. anberaumte Termine finden statt. Sonstige persönliche Vorsprachen sollten jedoch weiterhin nur nach schriftlicher oder telefonischer Vereinbarung und nur in dringenden Fällen stattfinden. Die Telefonzentrale (06222/584-0) ist von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags bis 14:00 Uhr, besetzt. Handwerker, Post sowie hilfebedürftige Personen werden über den rückwärtigen Bereich in das Gebäude eingelassen.
Der Zugang in den öffentlichen Bereich des Gerichts ist nur mit einem Mund-Nasen-Schutz zulässig und wird insbesondere zum Zwecke der Teilnahme an Verhandlungsterminen und zur Abgabe von Post im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes nach einer Sichtkontrolle gestattet.
Die allgemein geltende Abstandsregelung von 1,50 Metern zwischen Personen ist unbedingt einzuhalten. Besuchern mit Fieber oder Symptomen wie Husten, Schnupfen etc. wird der Zutritt ins Gerichtsgebäude nicht gestattet.
Weitere Hinweise sind auf der Homepage des Amtsgerichts Wiesloch zu finden.