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Mit Rücksicht geht es besser

6. August 2014 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste, Photo Gallery, Uncategorized

Mit Rücksicht geht es besser

Die aktualisierte „Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung“ vom 19. Februar 2014, die nach der Zustimmung des Gemeinderats am 2. März in Kraft getreten ist, befasst sich unter anderem auch mit Hunden. Dabei kommen natürlich auch die Hundehalterinnen und –halter ins Spiel.

Hunde_LSo müssen diese darauf achten, dass Hunde im Innenbereich Walldorfs auf öffentlichen Straßen und Gehwegen immer an der Leine geführt werden. Das gilt natürlich auch für den Astor-Park, wo die schönen Grünflächen doch eine gewisse Verlockung darstellen. Auf Kinderspielplätze dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Ohne Begleitung einer Person, auf die der Hund bei Zuruf auch hört, dürfen Hunde auch andernorts nicht einfach frei umherlaufen. Besondere Regelungen gelten für das Storchenaufzuchtgebiet, das der Wiederansiedlung des Weißstorchs dient, dem die Walldorfer ihren Spitznamen „Störch“ verdanken. Vom 1. Februar bis zum 31. August dürfen Hunde hier mit Rücksicht auf Meister Adebar und seinen Nachwuchs nur angeleint geführt werden.

Der Frühling mit seiner aufblühenden Natur zieht Hunde und ihre Halterinnen und Halter ins Freie. Mit der einsetzenden Vegetation gilt es aber auch, sich an wichtige Regeln zu halten. Landwirtschaftliche Flächen, wozu auch Wiesen gehören, dürfen laut Landesnaturschutzgesetz während der Nutzzeit nicht betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Phase zwischen Saat und Ernte, bei Grünland ist es die Zeit von Aufwuchs und Beweidung. Spaziergänger und ihre vierbeinigen Begleiter müssen daher auf den vorhandenen Wegen bleiben. Wer Wiesen während der Vegetationszeit als Hundeklo missbraucht, verstößt nicht nur gegen die Regeln, sondern verhält sich auch „unappetitlich“. Denn Hundekot verunreinigt die Erde und das Erntegut. Für Landwirte kann dies zu empfindlichen finanziellen Einbußen führen. Genügend Platz zum Toben und fürs Geschäft finden Walldorfer Hunde auf der eigens für sie angelegten Hundewiese. Abgelegter Hundekot muss auf der Hundewiese und auch andernorts sofort entfernt und über den Restmüll entsorgt werden. Im Bereich der Hundewiese sind sowohl Plastiktüten als auch Abfallbehälter aufgestellt.

Wer im Bereich von Äckern und Feldern unterwegs ist, sollte auch daran denken, dass die Feldwege in erster Linie dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen und Traktoren Vorfahrt genießen. Dass die Bauern mit ihrem Pkw ebenfalls auf den Feldwegen fahren müssen, um zu ihrem Hof zu gelangen, sollte dabei auch rücksichtsvoll bedacht werden.

Stadt Walldorf

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