Präsidentin Dr. Carmina Brenner bittet alle der ausgewählten rund 55 000 Haushalte im Land um Unterstützung
Der Mikrozensus 2020 beginnt: Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, bittet alle ausgewählten Haushalte um Unterstützung. Über das ganze Jahr 2020 werden dazu ab dem 7. Januar 2020 in mehr als 900 Gemeinden rund 55 000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg von Interviewerinnen und Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Dies sind rund 1 % der insgesamt rund 5,3 Millionen Haushalte im Südwesten.
Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Befragung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden ab 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (englisch: Statistics on Income and Living Conditions, SILC) gestellt. Brenner: »Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine ganz wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. Dabei geht es um die Themen wie wir wohnen, wie Familien leben, welche Bildungsabschlüsse erworben wurden oder welche Verkehrsmittel die Menschen nutzen.«
Was ist der Mikrozensus? – Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung bei jährlich einem % der Haushalte. Durch den Mikrozensus werden wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Über 1 000 Haushalte werden pro Woche befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf eine vorab bestimmte feste Berichtswoche. Diese Angaben bilden die Grundlage für Meldungen wie »Ein höheres Bildungsniveau verbessert die Chancen auf ein höheres Gehalt« und »Auch ohne Kinder suchen Frauen seltener eine Vollzeitstelle«. Die Auskünfte von Menschen im Rentenalter sind dabei genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten, Selbstständigen, Studierenden oder Erwerbslosen.
Wer wird für die Erhebung ausgewählt? – In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden wohnen und kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich ergänzten Ankündigungsschreiben mit Terminvorschlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.
Wie läuft die Befragung ab? – Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg suchen die Haushalte zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten sie um die Auskünfte. Die Erhebungsbeauftragten erfassen die Antworten mit einem Laptop. Sie können sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden.
Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauftragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ haben diese auch die Möglichkeit, den Fragebogen via Onlineformular oder in Papierform selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden die Erhebungsmerkmale getrennt von den personenbezogenen Hilfsmerkmalen gespeichert. Im weiteren Verlauf werden die Daten anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.
Zuständig für den Mikrozenus ist das Statistische Landesamt Baden-Württemberg:
Pressestelle
Tel.: +49 711/641-2451
E-Mail: [email protected]
Fachliche Rückfragen
Tel.: +49 711/641-2099
E-Mail: [email protected]