Neben dem Statement des PZN, gab das Polizeipräsidium Mannheim über eine Pressemitteilung weitere Details zum tödlichen Messerangriff in Wiesloch bekannt. Am 09.09.2023 wurde der 33-jährige Beschuldigte dem Haftrichter des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, der einen Unterbringungsbefehl nach § 126a StPO wegen Mordes erließ. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, aufgrund einer wahnhaften Störung im Zustand der Schuldunfähigkeit … Tödlicher Messerangriff in Wiesloch: Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium Mannheim gibt weitere Details bekannt weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden