Neben dem Statement des PZN, gab das Polizeipräsidium Mannheim über eine Pressemitteilung weitere Details zum tödlichen Messerangriff in Wiesloch bekannt.
Am 09.09.2023 wurde der 33-jährige Beschuldigte dem Haftrichter des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, der einen Unterbringungsbefehl nach § 126a StPO wegen Mordes erließ. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, aufgrund einer wahnhaften Störung im Zustand der Schuldunfähigkeit heimtückisch einen Menschen getötet zu haben. Die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg haben ergeben, dass der Beschuldigte nach seiner Flucht zu Fuß in die Wieslocher Innenstadt ein Küchenmesser aus der Auslage des Kaufhauses „Kubus am Adenauer“ an sich nahm und in unmittelbarem zeitlichen Anschluss die Tat beging.
Täter äußerte sich zum Vorfall gegenüber dem Haftrichter nicht
Er äußerte sich im Rahmen der Vorführung vor dem Haftrichter nicht. Bei dem 33-jährigen somalischen Beschuldigten, der seit 2014 in Deutschland lebt, wurde durch ein Urteil des Landgerichts Heidelberg im Jahre 2021 die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Gegenstand dieses Sicherungsverfahrens waren insgesamt sieben im Juli 2020 begangene Straftaten, weshalb der Beschuldigte bereits seit Juli 2020 aufgrund eines Unterbringungsbefehls vorläufig im PZN in Wiesloch untergebracht war. Bei den sieben Taten handelte es sich – zusammengefasst – um eine sexuelle Belästigung, eine vorsätzliche Körperverletzung, zwei Fälle der Beleidigung sowie drei Fälle des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung).
Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg sowie der Staatsanwaltschaft Heidelberg dauern an.
Text/Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
Link zum Statement des PZN:
Nach tödlichen Messerangriff in Wiesloch: Klinik nimmt Stellung zum Messerangriff durch Patienten