Zum 1. Januar 2023 treten Änderungen im Verpackungsgesetz in Kraft. Darüber möchte die Stabsstelle Wirtschaftsförderung der Stadt alle betroffenen Walldorfer Betriebe wie Gastronomen, Lebensmittelhändler, Bäcker, Metzger und Tankstellenbetreiber informieren.
Es wird zu einem Austausch auf Dienstag, 8. November, 9 Uhr, in den Ratssaal des Walldorfer Rathauses eingeladen. Geplant ist dabei auch eine Vorstellung von Mehrwegpfandsystemen und eventuell ein Input des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DeHoGa).
Alle Interessierten werden gebeten, bis spätestens Freitag, 4. November, per E-Mail an [email protected] mitzuteilen, ob sie am Treffen teilnehmen werden.
Das Verpackungsgesetz wird geändert, um die Umwelt und das Klima zu schonen. Es sollen weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen verbraucht werden. In Deutschland werden stündlich rund 320.000 Einwegbecher für Heißgetränke verbraucht, hiervon sind bis zu 140.000 Becher „to go“. Pro Jahr sind das fast drei Milliarden Einwegbecher.
Zu den anstehenden Änderungen zählt unter anderem, dass größere Betriebe ab 1. Januar dazu verpflichtet sind, ihre Waren auch in Mehrwegbehältnissen anzubieten, sofern die Kundinnen und Kunden dies wünschen. Ausnahmen bestehen lediglich für Geschäfte mit weniger als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche und bis zu fünf Mitarbeitenden. Aus Sicht der Stadt Walldorf wäre es jedoch schön, wenn auch diese Geschäfte Mehrwegverpackungen anbieten würden.
Gerne möchte die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit den Betrieben eine Lösung finden, die auch für die Kundschaft attraktiv ist.
Text und Foto: Stadt Walldorf