(zg) Obwohl sich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in Corona-Zeiten an die gesellschaftlichen Einschränkungen hält, gibt es immer noch ein paar Unbelehrbare, die meinen, dass für sie diese Regelungen nicht gelten. Dies stellten die Beamten des Polizeipräsidiums Mannheim im Laufe des Freitages und von Freitag auf Samstag wieder einmal in der gesamten Region fest.
Insgesamt wurden 167 Fahrzeuge und 679 Personen kontrolliert. Es ergaben sich insgesamt 93 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (MA: 48; HD: 15; RNK: 30) ausschließlich Ordnungswidrigkeiten. Nachfolgend werden einige bemerkenswerte Ereignisse geschildert, die sich von Freitag auf Samstag zugetragen haben.
In Laudenbach wurde am Freitagabend, kurz nach 21 Uhr, eine Party beendet. Die sechs Gäste zeigten sich uneinsichtig hinsichtlich des Einschreitens der Beamten. Um zukünftig die Einsicht zu stärken, wurden Bußgeldverfahren gegen die Anwesenden eingeleitet.
Dass Schulhöfe Anziehungspunkte sind, um sich entgegen den erlassenen Allgemeinverfügungen und der CoronaVO zu treffen, stellten in jüngster Vergangenheit die eingesetzten Beamten häufiger fest.
So auch am Freitagabend gegen 20.45 Uhr auf einem Schulhof in der Herzogenriedstraße in Mannheim. Insgesamt neun Personen im Alter zwischen 14 und 41 Jahren hatten sich dort getroffen. Speisereste und Getränkedosen zeugten von einem längeren Verweilen.
Auch einen unbelehrbaren Gastwirt stellten Beamte am Freitagabend im Mannheimer Stadtteil Wallstadt fest. Kurz nach 23 Uhr hielten sich 12 Gäste in der Gaststätte auf und zechten. Nach außen hin sollte durch die heruntergelassenen Rollläden und die verschlossene Eingangstür ein „Nichtbetrieb“ vorgetäuscht werden. Die Beamten konnten sich allerdings auf ihr gutes Gehör verlassen und den Betrieb schließlich einstellen. Für den Wirt wird es nun wahrscheinlich teuer. Laut Bußgeldkatalog steht für ihn ein Bußgeld von 5.000.- Euro und für jeden seiner Gäste eines ihn Höhe von 500.- Euro im Raum.
Dass es auf „Corona-Streife“ manchmal auch kurios zugeht, erfuhren Beamte des Polizeireviers Wiesloch am Freitagabend in Leimen. Aus einer Wohnung im Pommernweg drang lauter Lärm nach draußen, sodass Anrufer sich bei der Polizei beschwerten. Die Wohnungsinhaberin gab sich zunächst unwissend, allerdings machten Gläser auf dem Tisch die Beamten stutzig. Beim genaueren Hinsehen wurden vier „Partygäste“ entdeckt, die sich hinter einem Bett im Schlafzimmer versteckten.
In Wiesloch mussten Streifenwagen gleich zweimal wegen auffälliger Personengruppen ausrücken. Zunächst wurde dem Polizeirevier am Freitagabend gegen 20.40 Uhr eine Gruppe von über zehn Jugendlichen gemeldet, die sich auf einem Parkdeck der Stadtgalerie aufhalten sollen. Beim Eintreffen der Streife wurden noch vier Personen im Alter zwischen 14 und 20 Jahren angetroffen. Der Rest ging stiften.
Am frühen Samstagmorgen, gegen 00.20 Uhr, ging abermals eine Meldung über eine größere Ansammlung von Jugendlichen bei der Wache ein. Dieses Mal wurde der Bögnerweg von zwei Streifen angesteuert. Dort hatten sich augenscheinlich mehrere Jugendliche niedergelassen und gefeiert; volle Trinkbecher zeugten davon. Als sie die Streifen erblickten, rannte die Gruppe in Richtung Schulzentrum davon. Bis auf zwei; deren Personalien wurden festgestellt.
Gegen alle Kontrollierten wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Die beschriebenen Vorgänge sind besonders „bemerkenswerte“ Fälle, die nicht den Gesamteindruck der Verstöße widerspiegeln. Bei dem überwiegenden Teil der Zuwiderhandlungen handelt es sich um einfach gelagerte Ordnungswidrigkeiten -Zusammenkünfte von 3-4 Personen im außerfamiliären Bereich und/oder Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Meter.
Auch dieses Wochenende wird das Polizeipräsidium Mannheim, sowohl am Samstag als auch am Sonntag, über den jeweiligen Tag verteilt, mit mehr als 60 zusätzlichen Streifen in Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis unterwegs sein, um die Einhaltung von Rechtsvorschriften zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus intensiv zu überwachen.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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