Hier die Leserbriefe zum Thema „Bußgeld bei offenem Autofenster“
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anonym:
Nun, ganz schlüssig finde ich diese Argumentation nicht.
Ein Cabrio darf mit verschlossenen Türen und OFFENEM Verdeck geparkt werden, ich aber darf mein NICHT-Cabrio nicht mit offenem Fenster parken?!
Bei dem offenem Cabrio kann man die Wertsachen deutlich leichter entwenden bzw. einsteigen und die Handbremse lösen als bei meinem Auto bei dem das Fenster einen breiten Spalt offen ist. Meiner Meinung nach echter Blödsinn dieses Argument.
anonym:
„Das Fenster darf jedoch einen Spalt breit offen bleiben, z. B. zur Vermeidung von übermäßiger Hitze. Ein Cabrio darf ohne Verschließen des Verdecks und der Fenster geparkt werden, die Türen müssen jedoch abgeschlossen sein“
Dann finde ich darf man auch sein Auto mit komplett runtergelassenen Scheiben parken und abschließen :-)…muss doch jeder mit sich vereinbaren können.Verwarnung langt doch völlig aus.Nur Abzocke sowas!!!
anonym:
Abzocke wie immer
anonym:
danke für den Artikel, der auch die Abzocke der Bürger anspricht. Das Argument, dass Eigentum der Bürger schützen zu wollen oder vielleicht Kinder, die sich durch das offene Fenster und dessen Möglichkeiten gefährden, würde nur dann zutreffen, wenn die Kommunen durch Hinweise an den Fahrer, wie es z.B. die Heidelberger schildern, ihrer Fürsorgepflicht nachkämen. Und – was ist bei Cabrios? Die darf ich mit offenem Verdeck stehen lassen, das offene Sonnendach von ca. 20 cm Breite aber muss geschlossen werden. Das muss mal jemand erklären, der sich diese „kostenpflichtige Verwarnung“ ausgedacht hat. Hat der dabei auch an die Verwaltungskosten gedacht, die es braucht, um 15 € für solch eine umstrittene Maßnahme einzutreiben?
Bravo wiwa-lokal. Packt weiter „heiße Eisen“ an und bringt die Leser zum Nachdenken und Reagieren.
Wir bedanken uns,
und sind gespannt auf weitere Beiträge.