Unzulässige Quersubvention
Es ist schon bemerkenswert, wenn die Verwaltung einer großen Kreisstadt ihrem Gemeinderat vorschlägt, Verluste aus der Wärmeversorgung über die Erhöhung des Wasserpreises auszugleichen.
Jeder Verwaltungsazubi lernt schon in der Ausbildung, dass Verluste aus Einrichtungen, die nicht allen Bürgern zugute kommen, nicht über die Allgemeinheit subventioniert werden dürfen.
Auch der nachgeschobene „Verbesserungsvorschlag“, das Ziel über eine Konzessionsabgabe zu erreichen, ist nichts als eine böse Verschleierung. Der einzig korrekte Weg, aus den Verlusten herauszukommen, geht nur über die Erhöhung der Wärmeabnahmepreise. Diese will man den Nutznießern offenbar nicht zumuten.
Das finanzielle Desaster „Wärmeversorgung der Äusseren Helde“ war von Anfang an offenkundig.
Das hat man nun davon, wenn Gemeinderatsbeschlüsse – wie damals zur Wärmeversorgung der Äußeren Helde – ideologisch überlagert gefasst werden und man den technisch-wirtschaftlichen Sachverstand untergehen läßt.
Gustav Bylow OB 1992–2000
Wiesloch
Foto: Badische Zeitung
s.a. https://www.wiwa-lokal.de/stadt-wiesloch-kurzprotokoll-der-gemeinderats-sitzung-vom-15-11-2017/