Ich habe vor einigen Monaten eine Dienstaufsichtsbescherde gegen OB Elkemann wegen Bruch seiner Verschwiegenheitspflicht eingereicht. In einem ersten Schritt konnte das Regierungspräsidium ohne Prüfung kein persönliches Fehlverhalten erkennen. In der Juni-Sitzung hatte Herr OB Elkemann in meiner Abwesenheit darüber frohlockt, dass das Regierungspräsidium ihn noch nicht einmal zu einer Stellungnahme aufgefordert hätte. Ich hatte daraufhin angekündigt, dies so nicht hinzunehmen und weitere rechtliche wie politische Schritte zu ergreifen. Damit hatte ich Erfolg. Die Prüfung und eine Neubewertung wurde nun durchgeführt. Akten wurden eingesehen, Audio-Dateien abgehört, Elkemann mußte eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Das RP kommt nach der Prüfung zu einem anderen Ergebnis als zunächst und hat seine erste Bewertung zurückgenommen.
Die wesentlichen Ergebnisse sind mir von Regierungspräsidentin Felder schriftlich mitgeteilt worden:
- Meine Schilderung der Vorgänge hat sich als vollumfänglich richtig erwiesen. Das RP hat festgestellt, dass Elkemann mich aus nichtöffentlicher Sitzung zitiert hat und meine Äußerung sich nur auf einen konkreten Sachverhalt bezogen hat.
- Elkemann hat den Vorgang in seiner Stellungnahme gegenüber dem RP eingeräumt – im Gegensatz zu seinen öffentlichen Verlautbarungen.
- Das RP hat seine erste Einschätzung zurückgenommen. Jetzt wird mir mitgeteilt, dass Elkemann seine Verschwiegenheitspflicht sehr wohl verletzt hat und ein Rechtsverstoß vorliegt.
- Das RP möchte wegen der Einmaligkeit des Fehlverhaltens keine dienstaufsichtsrechtlichen Schritte ergreifen.
- Die Ergebnisse seien nicht nur mir sondern auch Elkemann so mitgeteilt worden.
Wörtlich heißt es:
“Bei erneuter Gewichtung der ebenfalls geschützten Interessen der an der Diskussion Beteiligten kann man vertretbar annehmen, dass die Grenze zur Verschwiegenheitspflichtverletzung überschritten wurde. Ausgehend hiervon stellt das Verhalten von Herrn OB Elkemann einen Rechtsverstoß dar. Allerdings führt die veränderte rechtliche Wertung des Verhaltens von OB Elkemann nicht zur Ergreifung weiterer aufsichtsrechtlicher Maßnahmen durch meine Behörde. Maßstab für das Ergreifen weiterer Maßnahmen ist das Vorliegen eines nicht unerheblichen Fehlverhaltens… Dieses einmalige Fehlverhalten kann im vorliegenden Fall nicht als nicht unerhebliches Fehlverhalten qualifiziert werden”.
Die Durchführung einer Prüfung, die zweifelsfreie Feststellung des Sachverhaltes, die Feststellung eines Rechtsverstoßes und die Verletzung der Amtspflichten sind ein Erfolg meiner Hartnäckigkeit. Ich begrüße, dass das Regierungspräsidium seine erste Einschätzung zurückgenommen und Elkemann nun ausdrücklich auf seinen Rechtsbruch und die Verletzung seiner Dienstpflichten hingewiesen hat. Dies entspricht der Rechtslage. Dass nur die Einmaligkeit des Verstoßes ihn vor weiteren Konsequenzen bewahrt, bedauere ich. Es ist aber auch so ein klarer Schuß vor den Bug.
Ich fordere daher Dirk Elkemann auf,
seine Dienstpflichten ab sofort korrekt einzuhalten und keine weiteren Rechtsverstöße mehr zu begehen,
die verbrieften Rechte der Gemeinderäte künftig zu achten,
seiner Neutralitätspflicht als OB endlich gerecht zu werden und
seine wiederholten Agitationen gegen die Grüne Fraktion und meine Person zu unterlassen.
Dies ist ein Zwischenstand meiner Bemühungen.
Ich werde den anstehenden Besuch des Ministerpräsidenten zum Anlaß nehmen, um mich intern politisch zu beraten, ob und wie ich weiter vorgehe. Weitere Informationen finden sich auf www.gruene-wiesloch.de.
von:
Dr. Gerhard Veits
Stadtrat Bündnis 90/Die Grünen