Am Mittwochnachmittag sah der später Geschädigte eine Hundehalterin mit ihrem Hund spazieren gehen und fragte diese, ob er das Tier streicheln könne.
Auf seine Nachfrage bekam der Herr keine Antwort, streckte dennoch die Hand nach dem Hund aus und wurde daraufhin in die linke Hand gebissen.
Die Dame entschuldigte sich, verließ den Geschädigten jedoch ohne Angaben zu ihren Personalien. Durch Informationen aus der umliegenden Nachbarschaft und mithilfe des zufällig angetroffenen Gemeindevollzugsdienstes konnte die Hundehalterin ermittelt und inzwischen polizeilich kontaktiert werden.