Zulassungsstellen in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch bleiben geöffnet
Die Behörden des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis bleiben zwischen Weihnachten und Neujahr, also vom 24. Dezember bis zum 2. Januar 2015, geschlossen. Neben den Feiertagen finden somit auch am Montag, 29. Dezember, Dienstag, 30. Dezember und Freitag, 2. Januar, keine Sprechzeiten statt.
Nicht betroffen von der Schließung sind die Zulassungs- und Fahrerlaubnisstellen in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch. Wer „zwischen den Jahren“ noch dringende Zulassungs- oder Führerscheinangelegenheiten zu erledigen hat, steht dort nicht vor verschlossenen Türen.
Die drei Dienststellen haben jeweils montags, dienstags und donnerstags von 7:30 bis 14:00 Uhr, mittwochs von 13:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 7:30 – 11:30 Uhr geöffnet. Geschlossen bleiben die Zulassungs- und Führerscheinstellen außer an den Feiertagen nur am 24. und 31. Dezember. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird allerdings eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Sie ist online auf www.rhein-neckar-kreis.de sowie unter der Behördenrufnummer 115 möglich.